Zum Inhalt springen

Immo­bi­lie in Ravens­burg pri­vat ver­kau­fen oder mit Makler?

Neu­bau­pro­jekt in Weingarten

In der wirt­schaft­li­chen Abwä­gung für Ravens­burg ist die mög­li­che Erspar­nis von 3,57 % gegen­über einer Gesamt­cour­tage von 7,14 % nur die Kos­ten­seite. Dem ein­ge­spar­ten Betrag steht eine eigene Leis­tung gegen­über. Rund 40 bis 70 Stun­den sowie Markt‑, Unterlagen‑, Rechts- und Ver­hand­lungs­auf­ga­ben sind selbst zu tra­gen. Führt die pro­fes­sio­nelle Ver­mark­tung im Rechen­bei­spiel zu 5 bis 12 % zusätz­li­chem Erlös, kann pro­fes­sio­nelle Beglei­tung wirt­schaft­lich stär­ker sein, ohne dass das Bei­spiel einen bestimm­ten Ver­kaufs­preis verspricht.

Am Bei­spiel eines Ver­kaufs für 500.000 € wird die Grö­ßen­ord­nung greif­bar: Der ver­öf­fent­lichte Ver­käu­fer-Richt­wert von 3,57 % steht für 17.850 €. Erreicht die Ver­mark­tung gegen­über dem Pri­vat­weg 25.000 bis 60.000 € mehr, ergibt die Net­to­be­trach­tung nach Cour­tage 7.150 € bis 42.150 €. Die Kal­ku­la­tion macht Kos­ten und Nut­zen als Richt­wert ver­gleich­bar. Weder der Richt­wert noch der Mehr­erlös sind gesetz­lich garantiert.

Eine Alt­stadt­woh­nung, ein Ein­fa­mi­li­en­haus in West­stadt oder ein ver­mie­te­tes Objekt in Wei­ßenau spre­chen unter­schied­li­che Käu­fer an. Zugleich bin­den sie häu­fig einen wesent­li­chen Teil des pri­va­ten Ver­mö­gens. Vor der Ver­öf­fent­li­chung sollte daher fest­ste­hen, wer Wert und Ziel­gruppe bestimmt, Unter­la­gen prüft, Fra­gen beant­wor­tet und den Abschluss bis zur Über­gabe koordiniert.

Ravens­burg bil­det kei­nen ein­heit­li­chen Preis­raum. Mikro­lage, Grund­stück, Bau­jahr, Moder­ni­sie­run­gen, ener­ge­ti­sche Qua­li­tät, Miet­ver­hält­nisse und Rechte im Grund­buch ver­än­dern die Markt­po­si­tion. Das Inse­rat ist nur die sicht­bare Ober­flä­che. Ob ein Pri­vat­ver­kauf trägt, ent­schei­det sich bereits bei der Auf­be­rei­tung der Daten und einer nach­voll­zieh­ba­ren Preisableitung.

Wir von Prok­schi Immo­bi­lien ste­hen Haus- und Woh­nungs­ei­gen­tü­mern in Ravens­burg beim Ver­kauf per­sön­lich zur Seite. Wir wis­sen, dass hin­ter Preis und Unter­la­gen immer auch Erwar­tun­gen, Zeit­pläne und neue Lebens­pha­sen ste­hen. Die fol­gen­den fünf Kri­te­rien hel­fen Ihnen, Pri­vat­ver­kauf und Mak­ler­auf­trag fun­diert gegen­ein­an­der abzuwägen.

Stand: August 2026. Für lokale Wert­fra­gen die­nen die amt­li­chen Infor­ma­tio­nen des Gut­ach­ter­aus­schus­ses Ravens­burg und BORIS-BW als Ori­en­tie­rung. Ein Boden­richt­wert oder ein all­ge­mei­ner Markt­trend ersetzt jedoch keine Prü­fung des kon­kre­ten Grund­stücks und Gebäudes.

1. Kos­ten und Hono­rar beim Ver­kauf in Ravensburg

Ohne Mak­ler fällt kein ver­trag­li­ches Ver­mitt­lungs­ho­no­rar an. Bei Woh­nun­gen und Ein­fa­mi­li­en­häu­sern gel­ten jedoch beson­dere Regeln, wenn ein Ver­brau­cher Käu­fer ist: Wird der Mak­ler für beide Par­teien tätig, müs­sen sich beide nach § 656c BGB in glei­cher Höhe ver­pflich­ten. § 656d BGB begrenzt eine nach­träg­li­che Abwäl­zung der Kos­ten auf die andere Seite.

Als Bezugs­rah­men für die wei­te­ren Kos­ten­an­ga­ben bil­den der Gesamt­wert von 7,14 % und der Ver­käu­fer­wert von 3,57 % für Baden-Würt­tem­berg die Rechen­grö­ßen. Dar­aus folgt kein gesetz­li­cher deut­scher Fest­preis. Maß­geb­lich ist die kon­krete Ver­ein­ba­rung im Maklervertrag.

Wel­che Leis­tun­gen kön­nen das Hono­rar rechtfertigen?

  1. Objekt und Mikro­lage wer­den gemein­sam betrach­tet, nicht nur eine grobe Quadratmeterzahl.
  2. Fotos, Grund­risse und Beschrei­bung wer­den zu einer schlüs­si­gen Prä­sen­ta­tion verbunden.
  3. Die Anspra­che unter­schei­det zwi­schen Eigen­nut­zern, Anle­gern und beson­de­ren Suchprofilen.
  4. Anfra­gen wer­den vor per­sön­li­chen Ter­mi­nen nach Inter­esse und Finan­zier­bar­keit eingeordnet.
  5. Ver­hand­lun­gen fol­gen doku­men­tier­ten Zie­len und blei­ben von der per­sön­li­chen Bin­dung des Eigen­tü­mers getrennt.

Wor­auf es beim Kos­ten­ver­gleich ankommt

Der Hin­weis „von pri­vat“ kann Reich­weite erzeu­gen, macht das Ange­bot aber nicht auto­ma­tisch wirt­schaft­li­cher. Käu­fer betrach­ten Kauf­preis, Zustand, Finan­zie­rung und Alter­na­ti­ven zusam­men. Wird die ver­meint­lich gesparte Pro­vi­sion schon vorab als Preis­nach­lass ein­ge­räumt, ver­schwin­det der rech­ne­ri­sche Vor­teil der Eigen­re­gie schnell.

Von Pri­vat­ver­käu­fern ver­öf­fent­lichte Foren­be­richte – eine Ana­lyse von 83 Threads auf r/Finanzen und in der Immo­Scou­t24-Com­mu­nity aus den Jah­ren 2024 bis 2026 – beschreibt ein wie­der­keh­ren­des Mus­ter: Kauf­in­ter­es­sen­ten rech­nen die ein­ge­sparte Pro­vi­sion teil­weise in ihr Gebot ein und bie­ten 10 bis 15 % unter dem Ange­bots­preis. Eine lokale Ver­kaufs­preis­pro­gnose lässt sich dar­aus nicht ablei­ten, eine klare Stra­te­gie dage­gen schon.

2. Markt­kennt­nis: vom Richt­wert zum Angebotspreis

Der Gut­ach­ter­aus­schuss Ravens­burg führt eine Kauf­preis­samm­lung, erstellt Ver­kehrs­wert­gut­ach­ten und ver­öf­fent­licht Boden­richt­werte. Über BORIS-BW las­sen sich Boden­richt­wert­in­for­ma­tio­nen abru­fen. Diese Daten schaf­fen einen amt­li­chen Aus­gangs­punkt, bezie­hen sich aber auf defi­nierte Zonen und Stich­tage; sie bil­den nicht auto­ma­tisch den Wert eines bebau­ten Ein­zel­ob­jekts ab.

Im Ent­schei­dungs­pro­zess für Ravens­burg kommt es dar­auf an: Für den Markt in Ravens­burg gilt: Zustand und Mikro­lage beein­flus­sen die Nach­frage stark. Moder­ni­sierte Objekte fin­den eher sta­bile Reso­nanz; not­wen­dige Sanie­run­gen füh­ren häu­fig zu Preisabschlägen.

Ein über­höh­ter Ein­stieg kann geeig­nete Inter­es­sen­ten früh abschre­cken und nach län­ge­rer Ange­bots­dauer Miss­trauen aus­lö­sen. Ein zu nied­ri­ger Preis ver­schenkt dage­gen Ver­mö­gen, bevor die Ver­hand­lung beginnt. Prok­schi Immo­bi­lien ver­bin­det nach eige­ner Dar­stel­lung Markt­kennt­nis mit einer Besich­ti­gung und Objekt­ana­lyse; genau diese Ver­bin­dung ist belast­ba­rer als eine reine Online-Schätzung.

3. Zeit­fak­tor: der Pri­vat­ver­kauf als Projekt

Für die Umset­zung in Ravens­burg bleibt wesent­lich: Von der Doku­men­ten­be­schaf­fung bis zum Notar­ter­min sum­miert sich Eigen­re­gie schnell. Rea­lis­tisch sind etwa 40 bis 70 Stun­den Arbeits­auf­wand, ver­teilt auf einen Ver­kaufs­zeit­raum von 3 bis 6 Monaten.

Diese Arbeits­schritte müs­sen abge­deckt sein:

  • Unter­la­gen zusam­men­tra­gen: Grund­buch­da­ten, Pläne, Flä­chen, Bau­akte, Ener­gie­aus­weis und objekt­spe­zi­fi­sche Nachweise.
  • Preis vor­be­rei­ten: amt­li­che Ori­en­tie­rung, Ver­gleichs­fälle, Zustand und Ravens­bur­ger Mikro­lage zusammenführen.
  • Ange­bot gestal­ten: wahr­heits­ge­mäße Texte, aus­sa­ge­kräf­tige Bil­der, Grund­risse und Pflicht­an­ga­ben erstellen.
  • Kon­takte orga­ni­sie­ren: Anfra­gen beant­wor­ten, Daten schüt­zen und Such­pro­file struk­tu­riert prüfen.
  • Besich­ti­gun­gen füh­ren: Ter­mine abstim­men, Beson­der­hei­ten offen erklä­ren und Rück­mel­dun­gen dokumentieren.
  • Abschluss beglei­ten: Finan­zie­rung plau­si­bi­li­sie­ren, Ver­hand­lung füh­ren, Nota­riat abstim­men und Über­gabe protokollieren.

Typi­sche Eng­pässe in der Eigenregie

  1. Anfra­gen ohne Fil­ter: Häu­fig sind 70 bis 90 % der Erst­kon­takte noch nicht aus­rei­chend qualifiziert.
  2. Besich­ti­gun­gen am Abend und Wochen­ende blo­ckie­ren einen erheb­li­chen Teil der pri­va­ten Zeit.
  3. Feh­lende Finan­zie­rungs­reife kann nach meh­re­ren Gesprä­chen zu wochen­lan­gem Zeit­ver­lust führen.
  4. Unvoll­stän­dige Unter­la­gen ver­zö­gern die Prü­fung durch Käu­fer­bank und Notariat.
  5. Späte Nach­ver­hand­lun­gen ent­ste­hen häu­fig, wenn Zustand oder Män­gel erst nach­träg­lich bewer­tet werden.

In einer öffent­li­chen Dis­kus­sion auf r/Finanzen vom März 2025 schil­dert 43 Anfra­gen inner­halb von 2 Wochen, davon 37 ohne ernst­haf­tes Kauf­in­ter­esse oder geklärte Finan­zie­rung. Nach 6 Mona­ten Pri­vat­ver­kauf kam über einen Mak­ler­kun­den bin­nen 3 Wochen der Abschluss zustande. Die Zah­len beschrei­ben nur die­sen Fall, ver­deut­li­chen aber den Auf­wand feh­len­der Filterung.

Wel­che Auf­ga­ben las­sen sich an Prok­schi Immo­bi­lien übertragen?

  1. Objekt­da­ten auf­neh­men und feh­lende Ver­kaufs­un­ter­la­gen identifizieren
  2. Markt­ge­rechte Posi­tio­nie­rung und Ange­bots­preis vorbereiten
  3. Exposé, Foto­gra­fie, Grund­risse und Ver­öf­fent­li­chun­gen koordinieren
  4. Anfra­gen prü­fen und pas­sende Besich­ti­gungs­ter­mine durchführen
  5. Kauf­preis­ver­hand­lung und Abstim­mung des Ver­trags­ent­wurfs begleiten
  6. Notar­ter­min, Objekt­über­gabe und Abschluss­do­ku­men­ta­tion nachhalten

Wie groß die Ent­las­tung aus­fällt, rich­tet sich nach dem schrift­lich ver­ein­bar­ten Auf­trag und den tat­säch­lich über­nom­me­nen Leis­tun­gen. Bei einem umfas­send ver­ein­bar­ten Auf­trag kön­nen bis zu 95 % der orga­ni­sa­to­ri­schen Arbeit dele­giert wer­den; Ent­schei­dun­gen über Preis und Ver­trag ver­blei­ben beim Eigentümer.

4. Ver­mark­tung für Eigen­nut­zer und Kapitalanleger

Im Ver­kaufs­all­tag von Ravens­burg bedeu­tet das: Für Immo­bi­lien in Ravens­burg kom­men zwei klar von­ein­an­der abwei­chende Käu­fer­grup­pen infrage; jede erwar­tet eine pas­sende Ansprache:

  • Kapi­tal­an­le­ger prü­fen Miet­ver­hält­nisse, Erträge, nicht umla­ge­fä­hige Kos­ten, Rück­la­gen, Instand­hal­tung und Ent­wick­lungs­mög­lich­kei­ten. Jede Kenn­zahl sollte aus belast­ba­ren Objekt­un­ter­la­gen stammen.
  • Eigen­nut­zer ach­ten stär­ker auf Grund­riss, Licht, Ener­gie­zu­stand, Außen­flä­chen, Par­ken und All­tag im Wohn­um­feld. Die Prä­sen­ta­tion sollte Vor­züge zei­gen, ohne bekannte Ein­schrän­kun­gen zu verschweigen.

Häu­fi­ger Feh­ler: Besich­ti­gen vor der Qualifizierung

Bei der Ver­kaufs­ent­schei­dung in Ravens­burg sollte gel­ten: Das Risiko ist kon­kret: Nach 5 Stun­den Vor­be­rei­tung und wei­te­ren 1,5 Stun­den Besich­ti­gung zeigt sich womög­lich erst, dass keine gesi­cherte Finan­zie­rung vorliegt.

Ein struk­tu­rier­ter Aus­wahl­pro­zess umfasst:

  1. Such­kri­te­rien und ernst­hafte Erwerbs­ab­sicht vor einem Vor-Ort-Ter­min abgleichen
  2. Finan­zie­rungs­rah­men pas­send zum auf­ge­ru­fe­nen Preis nach­voll­zieh­bar einordnen
  3. Bei Anle­gern Eigen­mit­tel, Ren­di­te­er­war­tung und Ent­schei­dungs­weg klären
  4. Per­so­nen- und Boni­täts­da­ten trans­pa­rent, zweck­ge­bun­den und nur im zuläs­si­gen Umfang verarbeiten

So blei­ben 2 bis 3 ernst­hafte Besich­ti­gun­gen, nicht 10 bis 15 unpas­sende Termine.

5. Unter­la­gen, Auf­klä­rung und recht­li­che Grenzen

Ein Ver­trag über ein Grund­stück oder Woh­nungs­ei­gen­tum muss nach § 311b BGB nota­ri­ell beur­kun­det wer­den. Zuvor benö­ti­gen Kauf­in­ter­es­sen­ten und Ban­ken belast­bare Objekt­in­for­ma­tio­nen. Bei Woh­nun­gen zäh­len dazu regel­mä­ßig Tei­lungs­er­klä­rung, Gemein­schafts­ord­nung, Pro­to­kolle, Beschlüsse, Wirt­schafts­plan, Haus­geld­ab­rech­nung und Anga­ben zu Rück­la­gen neben den all­ge­mei­nen Bau- und Grundbuchunterlagen.

Warum ein Haf­tungs­aus­schluss nicht alles löst

Kauf­ver­träge ent­hal­ten häu­fig Rege­lun­gen zur Sach­män­gel­haf­tung. § 444 BGB setzt ihnen jedoch Gren­zen: Auf einen Aus­schluss kann sich der Ver­käu­fer ins­be­son­dere nicht beru­fen, wenn er einen Man­gel arg­lis­tig ver­schwie­gen oder eine Garan­tie über­nom­men hat. Bekannte erheb­li­che Tat­sa­chen soll­ten daher früh, voll­stän­dig und nach­weis­bar kom­mu­ni­ziert werden.

Beim Ener­gie­aus­weis regeln §§ 79 und 80 GEG Grund­sätze, Vor­lage und Über­gabe. § 87 GEG nennt Anzei­gen­an­ga­ben, wenn bereits ein Ener­gie­aus­weis vor­liegt; § 108 GEG führt bestimmte Pflicht­ver­stöße als Ord­nungs­wid­rig­kei­ten auf. Wel­che Vor­gabe greift, hängt von Gebäude, Nut­zung und kon­kre­tem Ver­kaufs­fall ab. Bei den ein­schlä­gi­gen Ver­stö­ßen kann das Buß­geld nach § 108 GEG bis zu 10.000 € betragen.

Doku­men­ten­ma­nage­ment mit pro­fes­sio­nel­ler Begleitung

  1. Eine objekt­spe­zi­fi­sche Liste erfor­der­li­cher Unter­la­gen anlegen
  2. Feh­lende Nach­weise bei zustän­di­gen Stel­len recht­zei­tig beschaffen
  3. Flä­chen, Zustand und Expo­sé­an­ga­ben mit den Bele­gen abgleichen
  4. Haus­ver­wal­tung, Nota­riat, Bank und Betei­ligte koor­di­niert ansprechen
  5. Bekannte Män­gel und recht­li­che Beson­der­hei­ten nach­voll­zieh­bar festhalten

Check­liste: pri­vat ver­kau­fen oder Mak­ler beauftragen?

Kri­te­riumEigen­re­gieMit Immo­bi­li­en­mak­ler
Zeit und ErreichbarkeitSie über­neh­men Kon­takte, Ter­mine und Nach­ar­beit wäh­rend des gesam­ten Ablaufs.Die ver­ein­bar­ten Kom­mu­ni­ka­ti­ons- und Ter­min­auf­ga­ben wer­den zen­tral gesteuert.
Lokale Bewer­tungSie füh­ren amt­li­che Daten, Ver­gleichs­fälle, Zustand und Mikro­lage selbst zusammen.Die Preis­emp­feh­lung wird anhand Markt­kennt­nis und Objekt­auf­nahme vorbereitet.
Doku­menteSie beschaf­fen, prü­fen und ord­nen alle objekt­be­zo­ge­nen Nach­weise eigenständig.Feh­lende Unter­la­gen wer­den iden­ti­fi­ziert und die Beschaf­fung wird begleitet.
Ver­hand­lungSie ver­tre­ten Preis und Bedin­gun­gen trotz per­sön­li­cher Bin­dung unmit­tel­bar selbst.Eine dritte Per­son führt Gesprä­che anhand abge­stimm­ter Ziele und Rückmeldungen.
Abwick­lungSie koor­di­nie­ren Inter­es­sen­ten, Finan­zie­rung, Nota­riat und Über­gabe an allen Schnittstellen.Der beauf­tragte Pro­zess wird bis zum Abschluss und zur Über­gabe nachgehalten.

Selbst­test vor dem Ravens­bur­ger Privatverkauf

Beant­wor­ten Sie diese Fra­gen mög­lichst konkret:

☐ Ich habe min­des­tens 60 Stun­den Zeit in den nächs­ten 4 Monaten

☐ Ich kann tags­über und am Wochen­ende fle­xi­bel Besich­ti­gun­gen anbieten

☐ Ich kenne die aktu­el­len Ver­kaufs­preise in mei­nem Stadtteil

☐ Ich kann pro­fes­sio­nelle Fotos erstel­len oder beauf­tra­gen (Bud­get: 300–500 €)

☐ Ich kann emo­tio­na­len Abstand wah­ren („Das ist nur eine Immo­bi­lie, nicht mein Lebenswerk”)

☐ Ich bin ver­hand­lungs­si­cher und kann auch aggres­sive Ange­bote sou­ve­rän ablehnen

☐ Ich kenne die Offen­ba­rungs­pflich­ten und recht­li­chen Risiken

☐ Mein Ener­gie­aus­weis ist nicht älter als 10 Jahre

☐ Ich habe alle Unter­la­gen voll­stän­dig (siehe Tabelle oben)

☐ Ich kann Käu­fer­bo­ni­tät selbst prü­fen oder traue mir das zu

So ord­nen Sie das Ergeb­nis ein:

  • 8 bis 10 Haken: Ein Pri­vat­ver­kauf ist mach­bar, bleibt aber zeitintensiv.
  • 5 bis 7 Haken: Es bestehen deut­li­che Lücken und ein erhöh­tes Fehlerrisiko.
  • Unter 5 Haken: Eine umfas­sende Mak­ler­be­glei­tung ist drin­gend zu prüfen.

Fazit für den Immo­bi­li­en­ver­kauf in Ravensburg

Der pri­vate Ver­kauf einer Immo­bi­lie in Ravens­burg ist mög­lich, wenn Sie Preis­fin­dung, Unter­la­gen, Erreich­bar­keit, Inter­es­sen­ten­aus­wahl und Ver­hand­lung sicher beherr­schen. Das nicht gezahlte Hono­rar ist nur ein Teil der Rech­nung. Ebenso wich­tig sind ein plau­si­bler Net­to­er­lös, recht­lich sau­bere Infor­ma­tio­nen und ein plan­ba­rer Abschluss.

Bei einer Immo­bi­lie in Ravens­burg ist ein­zu­pla­nen: Wir von Prok­schi Immo­bi­lien über­neh­men in Ravens­burg auf Wunsch Bewer­tung, Vor­be­rei­tung, Käu­fer­aus­wahl, Ver­hand­lung und Abschluss­ko­or­di­na­tion. Leis­tun­gen, Kos­ten und Zustän­dig­kei­ten stim­men wir vor der Beauf­tra­gung offen mit Ihnen ab.

Häu­fige Fra­gen zum Immo­bi­li­en­ver­kauf in Ravensburg

Wie lange dau­ert ein Immo­bi­li­en­ver­kauf in Ravensburg?

Für die Ver­mark­tung in Ravens­burg ergibt sich dar­aus: In Eigen­re­gie sind ohne voll­stän­dige Akte oft 5 bis 7 Monate nötig. Pro­fes­sio­nelle Vor­be­rei­tung und gezielte Käu­fer­an­spra­che kön­nen den Zeit­raum bei einem Mak­ler­ver­kauf dage­gen auf weni­ger als 2 bis 3 Monate verkürzen.

Wel­che Fol­gen kön­nen Feh­ler beim Ener­gie­aus­weis haben?

  • 108 GEG ord­net bestimmte Ver­stöße gegen Pflich­ten zur Aus­stel­lung, Vor­lage, Über­gabe und zu Anzei­gen­an­ga­ben als Ord­nungs­wid­rig­kei­ten ein. Ob ein Tat­be­stand erfüllt ist und wel­che Geld­buße in Betracht kommt, rich­tet sich nach der aktu­el­len Norm und dem Ein­zel­fall. Eine pau­schale Sank­tion für jeden Form­feh­ler wäre irre­füh­rend. Bei den ein­schlä­gi­gen Ver­stö­ßen kann das Buß­geld nach § 108 GEG bis zu 10.000 € betragen.

Kann ein Mak­ler­ver­trag vor­zei­tig been­det werden?

Bei der Vor­be­rei­tung in Ravens­burg ist maß­geb­lich: Gewöhn­li­che Allein­auf­träge haben meist eine Lauf­zeit von 3 bis 6 Mona­ten. Ob sie vor­her enden kön­nen, bestim­men Ver­trag und Rechts­lage. Erheb­li­che Pflicht­ver­stöße kön­nen einen wich­ti­gen Grund für eine frist­lose Kün­di­gung bil­den; kon­krete Fälle soll­ten recht­lich geprüft werden.

Wie hoch ist die Mak­ler­pro­vi­sion bei 500.000 € Verkaufspreis?

Aus einem ange­nom­me­nen Kauf­preis von 500.000 € folgt im ers­ten Schritt: Die ange­setz­ten 3,57 % erge­ben einen Kos­ten­be­trag von 17.850 €. Die Kal­ku­la­tion muss um den recht­li­chen Rah­men ergänzt wer­den. Die §§ 656c und 656d BGB erfas­sen nicht jeden Immo­bi­li­en­typ und nicht jede Erwer­ber­kon­stel­la­tion. Aus dem Zah­len­bei­spiel folgt keine Preis­zu­sage. Cour­tage und Leis­tungs­um­fang wer­den im Mak­ler­ver­trag indi­vi­du­ell vereinbart.

Lohnt sich ein Mak­ler auch bei einer Woh­nung unter 200.000 €?

Ob pro­fes­sio­nelle Beglei­tung unter­halb von 200.000 € sinn­voll ist, zeigt eine Rech­nung mit 180.000 €: Rech­ne­risch ste­hen 3,57 % für 6.426 € Ver­gü­tung. Die sinn­volle Frage rich­tet sich des­halb auf den erziel­ba­ren Nut­zen. Auf­wand, Ver­hand­lungs­spiel­raum und recht­li­che Orga­ni­sa­tion gehö­ren in die Bilanz; der Richt­wert ist kein Festpreis.

Wel­che Unter­la­gen gehö­ren in eine voll­stän­dige Verkaufsakte?

Regel­mä­ßig rele­vant sind Grund­buch­in­for­ma­tio­nen, Flur­karte, Grund­risse, Wohn- und Nutz­flä­chen­an­ga­ben, Bau­un­ter­la­gen, Ener­gie­aus­weis und Belege zu Moder­ni­sie­run­gen. Bei Eigen­tums­woh­nun­gen kom­men Tei­lungs­er­klä­rung, Gemein­schafts­ord­nung, Pro­to­kolle, Beschluss­samm­lung, Wirt­schafts­plan, Haus­geld­ab­rech­nung und Rück­la­gen­in­for­ma­tio­nen hinzu. Prok­schi Immo­bi­lien weist in sei­nem Ravens­bur­ger Unter­la­gen­rat­ge­ber eben­falls auf die objekt­spe­zi­fi­sche Zusam­men­stel­lung hin. Je nach Doku­ment und zustän­di­ger Stelle sollte für die Beschaf­fung mit ein bis vier Wochen Vor­lauf gerech­net werden.

Was gilt, wenn bei der Ver­mark­tung kein Ener­gie­aus­weis vorliegt?

Soweit keine gesetz­li­che Aus­nahme besteht, muss der Ver­käu­fer einen Ener­gie­aus­weis spä­tes­tens bei der Besich­ti­gung vor­le­gen und nach Abschluss über­ge­ben. Liegt bereits ein Aus­weis vor, sind nach § 87 GEG bestimmte Anga­ben in kom­mer­zi­el­len Anzei­gen auf­zu­neh­men. Fehlt der Nach­weis, kann das außer­dem Rück­fra­gen von Inter­es­sen­ten und Ban­ken aus­lö­sen. Bei den ein­schlä­gi­gen Ver­stö­ßen kann das Buß­geld nach § 108 GEG bis zu 10.000 € betragen.

Wel­che Punkte sollte ein Mak­ler­auf­trag ein­deu­tig regeln?

Ach­ten Sie auf Auf­trags­art, kon­krete Leis­tun­gen, Hono­rar, Lauf­zeit, Ver­län­ge­rung, Kün­di­gung, Auf­wen­dungs­er­satz und den Umgang mit bereits bekann­ten Inter­es­sen­ten. Ebenso wich­tig sind Frei­ga­ben, Daten­schutz und regel­mä­ßi­ges Report­ing. Erst diese Details zei­gen, was Prok­schi Immo­bi­lien schul­det, wel­che Ent­schei­dun­gen bei Ihnen blei­ben und wie Fort­schritte nach­voll­zieh­bar wer­den. Allein­auf­träge wer­den häu­fig für drei bis sechs Monate ver­ein­bart; eine vor­zei­tige Been­di­gung rich­tet sich nach Ver­trag und mög­li­chem wich­ti­gen Grund.

Wie ent­steht ein rea­lis­ti­scher Ange­bots­preis für Ravensburg?

Begin­nen Sie mit den amt­li­chen Infor­ma­tio­nen des Gut­ach­ter­aus­schus­ses und BORIS-BW, behan­deln Sie den Boden­richt­wert aber nicht als fer­ti­gen Haus­preis. Ergän­zend zäh­len Ver­gleichs­fälle, Gebäu­de­zu­stand, Rechte, Nut­zung, Ener­gie­qua­li­tät und Mikro­lage. Bei Prok­schi Immo­bi­lien füh­ren wir diese Fak­to­ren mit einer per­sön­li­chen Objekt­auf­nahme zu einer nach­voll­zieh­ba­ren Ein­wer­tung zusammen.

Wann kann beim Ver­kauf Ein­kom­men­steuer rele­vant werden?

  • 23 EStG erfasst unter bestimm­ten Vor­aus­set­zun­gen pri­vate Ver­äu­ße­rungs­ge­schäfte mit Grund­stü­cken. Anschaf­fungs­zeit­punkt, Hal­te­dauer und Eigen­nut­zung beein­flus­sen die Ein­ord­nung. Bei Ver­mie­tung, Erb­schaft, Schen­kung oder meh­re­ren Ver­käu­fen kön­nen wei­tere Fra­gen ent­ste­hen. Las­sen Sie Ihre kon­krete Erwerbs- und Nut­zungs­ge­schichte vor dem Notar­ter­min steu­er­lich prüfen.

Was pas­siert bei Zah­lungs­pro­ble­men nach der Beurkundung?

Mit der nota­ri­el­len Beur­kun­dung ent­steht grund­sätz­lich ein ver­bind­li­cher Kauf­ver­trag; ein freies Zurück­tre­ten ist nicht auto­ma­tisch mög­lich. Wel­che Rechte bei aus­blei­ben­der Zah­lung bestehen, ergibt sich aus Ver­trag und Gesetz. Ver­käu­fer soll­ten die Finan­zie­rung vor­her plau­si­bi­li­sie­ren und bei einer Stö­rung sofort Nota­riat sowie qua­li­fi­zierte Rechts­be­ra­tung einschalten.

Wel­che Neben­kos­ten muss ein Käu­fer zusätz­lich finanzieren?

Neben dem Kauf­preis kön­nen Grund­er­werb­steuer, Notar- und Grund­buch­kos­ten sowie ein ver­ein­bar­tes Käu­fer­ho­no­rar anfal­len. § 1 GrEStG beschreibt die steu­er­ba­ren Erwerbs­vor­gänge; die tat­säch­li­che Belas­tung rich­tet sich nach Rechts­lage, Kauf­preis und Ver­trag. Für Ver­käu­fer ist das bei der Finan­zie­rungs­prü­fung wich­tig, gehört aber nicht zum eige­nen Verkaufserlös.

Bedeu­ten Ver­kehrs­wert und Markt­wert dasselbe?

  • 194 BauGB bezeich­net den Ver­kehrs­wert aus­drück­lich auch als Markt­wert. Er soll den Preis abbil­den, der am maß­geb­li­chen Stich­tag im gewöhn­li­chen Geschäfts­ver­kehr unter Berück­sich­ti­gung recht­li­cher Gege­ben­hei­ten, tat­säch­li­cher Eigen­schaf­ten, Beschaf­fen­heit und Lage erziel­bar wäre. Unge­wöhn­li­che oder per­sön­li­che Ver­hält­nisse blei­ben dabei außer Betracht.

Wel­che Aus­nah­men vom Ener­gie­aus­weis kön­nen greifen?

Als rea­lis­ti­sche Ori­en­tie­rung für Ravens­burg lässt sich fest­hal­ten: Ein gül­ti­ger Ener­gie­aus­weis ist beim Ver­kauf regel­mä­ßig Pflicht. Nur wenige Son­der­fälle, dar­un­ter ein­zelne Denk­mä­ler oder sehr kleine Gebäude, sind aus­ge­nom­men. Die Aus­stel­lung kos­tet je nach Art meist zwi­schen 300 und 800 €; die Gül­tig­keit beträgt 10 Jahre.

Wie läuft eine gut vor­be­rei­tete Besich­ti­gung ab?

Vor dem Ter­min wer­den Such­pro­fil, finan­zi­el­ler Rah­men und bereit­zu­stel­lende Unter­la­gen geklärt. Das Objekt ist ordent­lich und zugäng­lich; bekannte Beson­der­hei­ten wer­den offen ange­spro­chen. Der Rund­gang folgt einer sinn­vol­len Rei­hen­folge, Fra­gen und Rück­mel­dun­gen wer­den doku­men­tiert. Prok­schi Immo­bi­lien beschreibt Aus­wahl und Beglei­tung von Inter­es­sen­ten als Bestand­teil sei­nes Verkaufsprozesses.

Wann kann ein Bie­ter­ver­fah­ren sinn­voll sein?

Bei meh­re­ren ernst­haf­ten Inter­es­sen­ten kann ein klar gere­gel­tes Bie­ter­ver­fah­ren ver­gleich­bare Ange­bote und feste Fris­ten schaf­fen. Es ist keine Auk­tion und ver­pflich­tet den Eigen­tü­mer nicht auto­ma­tisch zum höchs­ten Gebot. Not­wen­dig sind glei­che Infor­ma­ti­ons­stände, nach­voll­zieh­bare Regeln, geprüfte Finan­zier­bar­keit und eine Kom­mu­ni­ka­tion ohne künst­li­chen Zeit­druck oder irre­füh­rende Zusagen.

Woran erkenne ich einen seriö­sen Mak­ler in Ravensburg?

Ein guter Mak­ler begrün­det den Preis, legt Leis­tun­gen und Ver­gü­tung offen und beant­wor­tet Rück­fra­gen ver­ständ­lich. Nach­weise zu Qua­li­fi­ka­tion, Ver­si­che­rung und Refe­ren­zen müs­sen über­prüf­bar sein. Bei Prok­schi Immo­bi­lien zei­gen wir Eigen­tü­mern in Ravens­burg vorab, wel­che Schritte wir über­neh­men und wie wir berichten.

Ver­linkte Quellen

Redak­ti­ons­richt­li­nien – Qua­li­tät, Trans­pa­renz & Fachkompetenz

Unsere Inhalte rich­ten sich an Immo­bi­li­en­ei­gen­tü­mer, Käu­fer und Inter­es­sierte, die ver­läss­li­che Infor­ma­tio­nen suchen. Wir ste­hen für jour­na­lis­ti­sche Sorg­falt, fach­li­che Kom­pe­tenz und maxi­male Transparenz.

  • Fach­li­che Exper­tise & Erfahrung
  • Ver­wen­dung geprüf­ter Quellen
  • Trans­pa­rente Darstellung
  • Regio­nale Relevanz
  • Aktua­li­tät & Verlässlichkeit
  • Leser­freund­lich & unabhängig