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ENER­GIE­AUS­WEIS Ravens­burg online erstellen

Pla­nen Sie den Ver­kauf oder die Ver­mie­tung einer Immo­bi­lie? In die­sem Fall ist ein Ener­gie­aus­weis erfor­der­lich. Wir bie­ten Ihnen die Mög­lich­keit, Ihren Bedarfs- oder Ver­brauchs­aus­weis bequem online zu erstel­len. Mit nur weni­gen Anga­ben erhal­ten Sie inner­halb weni­ger Minu­ten Ihren indi­vi­du­el­len Ener­gie­aus­weis per E‑Mail zugestellt.

Erstel­len Sie Ihren rechts­gül­ti­gen Energieausweis!

Ihre Vor­teile auf einen Blick:

Die Daten wer­den von einem zer­ti­fi­zier­ten Ener­gie­spe­zia­lis­ten ausgewertet.

Eine klare Bewer­tung der Ener­gie­ef­fi­zi­enz Ihrer Immobilie.

Gül­tig für Wohn- und Gewerbegebäude.

100 % rechts­si­cher und sofort online zugänglich.

Gül­tig­keit von 10 Jahren.

DIBt-regis­trier­ter Ausweis

Bedarfs­aus­weis oder Verbrauchs­ausweis – was benö­tige ich?

Bau­jahr bis 1977Bau­jahr ab 1978Neu­bau
Bis zu 4 WohneinheitenBedarfs­aus­weis*Freie WahlBedarfs­aus­weis
Ab 5 WohneinheitenFreie WahlFreie WahlBedarfs­aus­weis

 

*Aus­nahme: Bei Gebäu­den, die schon bei Fer­tig­stel­lung die Anfor­de­run­gen der Wär­me­schutz­ver­ord­nung 1977 erfüllt haben oder nach­träg­lich auf die­sen Stand gebracht wor­den sind, genügt ein Verbrauchsausweis.

Verbrauchsausweis

Bedarfs­aus­weis

Für den Bedarfs­aus­weis benö­ti­gen Sie alle rele­van­ten Infor­ma­tio­nen zum ener­ge­ti­schen Zustand des Gebäu­des, ein­schließ­lich des Bau­jahrs, der Heiz­tech­nik, der Gebäu­de­däm­mung und wei­te­rer rele­van­ter Details.

* Die zuvor genann­ten Preise ver­ste­hen sich inkl. der gesetz­li­chen MwSt. und bezie­hen sich auf die reine Online-Bestel­lung der bei­den Ausweisarten.
Für die Aus­stel­lung eines Bedarfs­aus­weis vor Ort unter­brei­ten wir Ihnen gerne ein sepe­ra­tes Ange­bot. Spre­chen Sie uns gerne dar­auf an!

Verbrauchsausweis

Ver­brauchs­aus­weis

Für den Ver­brauchs­aus­weis benö­ti­gen Sie 3 Heiz­kos­ten­ab­rech­nun­gen von min­des­tens 3 auf­ein­an­der­fol­gen­den Abrechnungsperioden.

* Die zuvor genann­ten Preise ver­ste­hen sich inkl. der gesetz­li­chen MwSt. und bezie­hen sich auf die reine Online-Bestel­lung der bei­den Ausweisarten.
Für die Aus­stel­lung eines Bedarfs­aus­weis vor Ort unter­brei­ten wir Ihnen gerne ein sepe­ra­tes Ange­bot. Spre­chen Sie uns gerne dar­auf an!

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Ste­phan Prokschi

Geschäfts­füh­rung und Vertrieb

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Wir neh­men uns gerne Zeit für Sie!

HÄU­FIGE FRAGEN

Um ein Haus oder eine Woh­nung zu ver­kau­fen oder zu ver­mie­ten, ist es erfor­der­lich, einen Ener­gie­aus­weis vor­zu­le­gen, der sämt­li­che ener­ge­ti­schen Kos­ten der Immo­bi­lie belegt. Ein Ener­gie­aus­weis kann als eine Art ener­ge­ti­scher Pass für Wohn- oder Gewer­be­ge­bäude betrach­tet wer­den. Die ver­schie­de­nen Kenn­zah­len ver­mit­teln ein umfas­sen­des Bild von der Ener­gie­ef­fi­zi­enz eines Gebäu­des. Beim Bedarfs­aus­weis wer­den in der Regel auch Emp­feh­lun­gen für poten­zi­elle Moder­ni­sie­rungs­maß­nah­men angegeben.

Nicht jeder Haus­be­sit­zer ist ver­pflich­tet, einen Ener­gie­aus­weis aus­stel­len zu las­sen. Wenn jemand bei­spiels­weise in sei­nem eige­nen, bereits fer­tig­ge­stell­ten Haus wohnt, ist ein Ener­gie­aus­weis letzt­end­lich nicht erforderlich.

Jedoch muss jeder, der ein Haus bauen, ver­kau­fen oder ver­mie­ten möchte, einen Ener­gie­aus­weis vor­le­gen. Käu­fer oder Mie­ter einer Immo­bi­lie haben das Recht, die Ener­gie­ef­fi­zi­enz eines Gebäu­des ein­zu­se­hen. Auch bei einer Sanie­rung oder Reno­vie­rung einer Immo­bi­lie ist die Erstel­lung eines Ener­gie­aus­wei­ses notwendig.

Letzt­lich gibt es 2 Ener­gie­aus­weis­ar­ten. Den Bedarfs­aus­weis und Ver­brauchs­aus­weis. Bei­den Vari­an­ten füh­ren aller­dings häu­fig zu unter­schied­li­chen Ein­schät­zun­gen bzgl. des Ener­gie­stan­dards. Das liegt u.a. daran, dass die not­wen­di­gen Daten auf unter­schied­li­chen Wegen erho­ben bzw. berech­net wer­den. Bedarfs­aus­weise sind zumeist teu­rer als Ver­brauchs­aus­weise, haben aber auch deut­lich mehr Aus­sa­ge­kraft. Die Gül­tig­keits­dauer der Ener­gie­aus­weise beträgt 10 Jahre.

Der Bedarfs­aus­weis ermit­telt die Kenn­werte für den Ener­gie­be­darf anhand von Berech­nun­gen und basiert auf Bau­jahr, Bau­un­ter­la­gen (Gebäu­de­typ, Adresse, Woh­nungs­an­zahl und Gesamt­wohn­flä­che), tech­ni­schen Gebäude- und Hei­zungs­da­ten sowie stan­dar­di­sier­ten Rah­men­be­din­gun­gen (Kli­ma­da­ten, Nut­zer­ver­hal­ten, Raumtemperatur).

Ein Vor­teil besteht darin, dass die berech­ne­ten Kenn­werte unab­hän­gig vom indi­vi­du­el­len Heiz- und Wohn­ver­hal­ten der Bewoh­ner sind. Ein Nach­teil besteht jedoch darin, dass die Genau­ig­keit und Aus­sa­ge­kraft des Aus­wei­ses stark von der Genau­ig­keit und Voll­stän­dig­keit der erho­be­nen Daten abhän­gen. Güns­ti­gere Ange­bote kön­nen weni­ger prä­zise sein.

Für die Aus­stel­lung eines Ver­brauchs­aus­wei­ses sind eben­falls die übli­chen Gebäu­de­da­ten erfor­der­lich, ins­be­son­dere aber auch die Ver­brauchs­da­ten der letz­ten drei Jahre. Hierzu gehö­ren die Start- und End­da­ten der drei Abrech­nungs­zeit­räume. Auch län­gere Leer­stände wäh­rend die­ser Zeit­räume müs­sen berück­sich­tigt wer­den. Es ist auch wich­tig zu beach­ten, ob der Ener­gie­ver­brauch für Warm­was­ser in den Ver­brauchs­da­ten ent­hal­ten ist oder ob das Was­ser dezen­tral durch elek­tri­sche Boi­ler oder Durch­lauf­er­hit­zer erhitzt wird. Die Kenn­werte für den Ener­gie­ver­brauch des gesam­ten Gebäu­des wer­den aus den Heiz­kos­ten­ab­rech­nun­gen oder ande­ren geeig­ne­ten Ver­brauchs­mes­sun­gen ermittelt.

Ein Vor­teil besteht darin, dass die Daten­er­he­bung in der Regel ein­fa­cher und weni­ger feh­ler­an­fäl­lig ist. Die gemes­se­nen Ver­brauchs­zah­len wer­den über Kli­ma­fak­to­ren auf einen deutsch­land­wei­ten Durch­schnitts­wert umge­rech­net. Dadurch wird bei­spiels­weise ver­hin­dert, dass beson­ders harte Win­ter zu einer schlech­te­ren Bewer­tung des Gebäu­des füh­ren. Ein Nach­teil besteht darin, dass die Kenn­werte vom indi­vi­du­el­len Heiz- oder Lüf­tungs­ver­hal­ten der Bewoh­ner sowie von ihrer Anwe­sen­heits­dauer abhän­gen. Leer­stände im Gebäude oder die Gesamt­nutz­flä­che wer­den manch­mal nicht kor­rekt erfasst, was zu einer Ver­fäl­schung der Ergeb­nisse füh­ren kann.

Die Ener­gie­kenn­zah­len ermög­li­chen einen bun­des­wei­ten Ver­gleich der ener­ge­ti­schen Eigen­schaf­ten von Gebäu­den. Es ist jedoch nicht mög­lich, anhand die­ser Kenn­zah­len eine Vor­schau auf zukünf­ti­gen Ener­gie­ver­brauch und Kos­ten zu erstel­len, was für die Aus­stel­lung des Aus­wei­ses nicht rele­vant ist. Statt­des­sen ist es wich­tig, die jeweils gül­tige Ver­sion der Ener­gie­ein­spar­ver­ord­nung (EnEV) zwi­schen den Jah­ren 2009 und 2020 zugrunde zu legen. Seit Novem­ber 2020 gilt zudem das Gebäu­de­en­er­gie­ge­setz (GEG).

Eine Her­aus­for­de­rung besteht darin, dass Refe­renz­werte von Ener­gie­aus­wei­sen, die vor 2014 erstellt wur­den, nur schwer mit Aus­wei­sen neue­ren Datums ver­gleich­bar sind. Dies liegt haupt­säch­lich daran, dass Bewer­tun­gen von Gebäu­den, die vor oder bis zu die­sem Datum durch­ge­führt wur­den, in der Regel posi­ti­ver aus­fal­len als bei neue­ren Immo­bi­lien, was auch die Ein­ord­nung in Ener­gie­ef­fi­zi­enz­klas­sen (A bis H) betrifft.

Das Erstel­lungs­da­tum eines Ener­gie­aus­wei­ses spielt natür­lich eine ent­schei­dende Rolle. Für die Kenn­zahl des End­ener­gie­be­darfs kann die­ses Datum jedoch ver­nach­läs­sigt wer­den, da ältere Aus­weise auf der glei­chen Grund­lage erho­ben wur­den wie aktu­elle Ausweise.

 Bau­jahr bis 1977Bau­jahr ab 1978Neu­bau
Bis zu 4 WohneinheitenBedarfs­aus­weis*Freie WahlBedarfs­aus­weis
Ab 5 WohneinheitenFreie WahlFreie WahlBedarfs­aus­weis

Daten­schutz

Ener­gie­aus­weise von „Immoticket24.de GmbH“
Die auf die­sem Web­an­ge­bot zur Ver­fü­gung gestellte Mög­lich­keit zur kos­ten­pflich­ti­gen Online-Bestel­lung von Ener­gie­aus­wei­sen bei https://www.energieausweis-online-erstellen.de wird über die  „Immoticket24.de GmbH“ (ansäs­sig in Wel­ling, Deutsch­land) bereitgestellt.

Diese Funk­tion ermög­licht den Nut­zern die kos­ten­pflich­tige Bestel­lung von Ver­brauchs- oder Bedarfs­aus­wei­sen nach dem Gebäu­de­en­er­gie­ge­setz 2020 (GEG 2020).

Wenn Sie Ihre Daten in das For­mu­lar zur Erstel­lung eines Online Ener­gie­aus­wei­ses ein­tra­gen und im Schritt „Ener­gie­aus­weis-Basis­da­ten“ die Schalt­flä­che „Ener­gie­aus­weis-Erstel­lung begin­nen“ ankli­cken, wer­den Ihre Daten zum Zweck der Erstel­lung des Online- Ener­gie­aus­wei­ses an unse­ren Koope­ra­ti­ons­part­ner Immoticket24.de GmbH  wei­ter­ge­lei­tet, die uns die ent­spre­chende Soft­ware zur Ver­fü­gung stellt und von uns als Auf­trags­ver­ar­bei­ter nach der Daten­schutz­grund­ver­ord­nung ver­pflich­tet ist.

Ebenso erhal­ten mög­li­cher­weise die von uns zur Bereit­stel­lung unse­res Web­an­ge­bots ein­ge­setz­ten Dienst­leis­ter Zugriff auf Ihre per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten.

Die Dar­stel­lung der jewei­li­gen For­mu­lare zur Erstel­lung des Ener­gie­aus­wei­ses  fin­det bei Auf­ruf der betref­fen­den Sei­ten über die Ser­ver des Dritt­an­bie­ters statt. Der Anbie­ter pro­to­kol­liert diese Zugriffe gemäß sei­ner Daten­schutz­er­klä­rung in Ser­ver-Log­files und ver­ar­bei­tet Ihre per­sön­li­chen Daten zur Vertragsabwicklung.
Prokschi Immobilien GmbH hat 4,86 von 5 Sternen 293 Bewertungen auf ProvenExpert.com