ENERGIEAUSWEIS Ravensburg online erstellen
Planen Sie den Verkauf oder die Vermietung einer Immobilie? In diesem Fall ist ein Energieausweis erforderlich. Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, Ihren Bedarfs- oder Verbrauchsausweis bequem online zu erstellen. Mit nur wenigen Angaben erhalten Sie innerhalb weniger Minuten Ihren individuellen Energieausweis per E‑Mail zugestellt.
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Ihre Vorteile auf einen Blick:
Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis – was benötige ich?
Baujahr bis 1977 | Baujahr ab 1978 | Neubau | |
Bis zu 4 Wohneinheiten | Bedarfsausweis* | Freie Wahl | Bedarfsausweis |
Ab 5 Wohneinheiten | Freie Wahl | Freie Wahl | Bedarfsausweis |
*Ausnahme: Bei Gebäuden, die schon bei Fertigstellung die Anforderungen der Wärmeschutzverordnung 1977 erfüllt haben oder nachträglich auf diesen Stand gebracht worden sind, genügt ein Verbrauchsausweis.
Bedarfsausweis
Für den Bedarfsausweis benötigen Sie alle relevanten Informationen zum energetischen Zustand des Gebäudes, einschließlich des Baujahrs, der Heiztechnik, der Gebäudedämmung und weiterer relevanter Details.
* Die zuvor genannten Preise verstehen sich inkl. der gesetzlichen MwSt. und beziehen sich auf die reine Online-Bestellung der beiden Ausweisarten.
Für die Ausstellung eines Bedarfsausweis vor Ort unterbreiten wir Ihnen gerne ein seperates Angebot. Sprechen Sie uns gerne darauf an!
Verbrauchsausweis
Für den Verbrauchsausweis benötigen Sie 3 Heizkostenabrechnungen von mindestens 3 aufeinanderfolgenden Abrechnungsperioden.
* Die zuvor genannten Preise verstehen sich inkl. der gesetzlichen MwSt. und beziehen sich auf die reine Online-Bestellung der beiden Ausweisarten.
Für die Ausstellung eines Bedarfsausweis vor Ort unterbreiten wir Ihnen gerne ein seperates Angebot. Sprechen Sie uns gerne darauf an!
Stephan Prokschi
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HÄUFIGE FRAGEN
Um ein Haus oder eine Wohnung zu verkaufen oder zu vermieten, ist es erforderlich, einen Energieausweis vorzulegen, der sämtliche energetischen Kosten der Immobilie belegt. Ein Energieausweis kann als eine Art energetischer Pass für Wohn- oder Gewerbegebäude betrachtet werden. Die verschiedenen Kennzahlen vermitteln ein umfassendes Bild von der Energieeffizienz eines Gebäudes. Beim Bedarfsausweis werden in der Regel auch Empfehlungen für potenzielle Modernisierungsmaßnahmen angegeben.
Nicht jeder Hausbesitzer ist verpflichtet, einen Energieausweis ausstellen zu lassen. Wenn jemand beispielsweise in seinem eigenen, bereits fertiggestellten Haus wohnt, ist ein Energieausweis letztendlich nicht erforderlich.
Jedoch muss jeder, der ein Haus bauen, verkaufen oder vermieten möchte, einen Energieausweis vorlegen. Käufer oder Mieter einer Immobilie haben das Recht, die Energieeffizienz eines Gebäudes einzusehen. Auch bei einer Sanierung oder Renovierung einer Immobilie ist die Erstellung eines Energieausweises notwendig.
Letztlich gibt es 2 Energieausweisarten. Den Bedarfsausweis und Verbrauchsausweis. Beiden Varianten führen allerdings häufig zu unterschiedlichen Einschätzungen bzgl. des Energiestandards. Das liegt u.a. daran, dass die notwendigen Daten auf unterschiedlichen Wegen erhoben bzw. berechnet werden. Bedarfsausweise sind zumeist teurer als Verbrauchsausweise, haben aber auch deutlich mehr Aussagekraft. Die Gültigkeitsdauer der Energieausweise beträgt 10 Jahre.
Der Bedarfsausweis ermittelt die Kennwerte für den Energiebedarf anhand von Berechnungen und basiert auf Baujahr, Bauunterlagen (Gebäudetyp, Adresse, Wohnungsanzahl und Gesamtwohnfläche), technischen Gebäude- und Heizungsdaten sowie standardisierten Rahmenbedingungen (Klimadaten, Nutzerverhalten, Raumtemperatur).
Ein Vorteil besteht darin, dass die berechneten Kennwerte unabhängig vom individuellen Heiz- und Wohnverhalten der Bewohner sind. Ein Nachteil besteht jedoch darin, dass die Genauigkeit und Aussagekraft des Ausweises stark von der Genauigkeit und Vollständigkeit der erhobenen Daten abhängen. Günstigere Angebote können weniger präzise sein.
Für die Ausstellung eines Verbrauchsausweises sind ebenfalls die üblichen Gebäudedaten erforderlich, insbesondere aber auch die Verbrauchsdaten der letzten drei Jahre. Hierzu gehören die Start- und Enddaten der drei Abrechnungszeiträume. Auch längere Leerstände während dieser Zeiträume müssen berücksichtigt werden. Es ist auch wichtig zu beachten, ob der Energieverbrauch für Warmwasser in den Verbrauchsdaten enthalten ist oder ob das Wasser dezentral durch elektrische Boiler oder Durchlauferhitzer erhitzt wird. Die Kennwerte für den Energieverbrauch des gesamten Gebäudes werden aus den Heizkostenabrechnungen oder anderen geeigneten Verbrauchsmessungen ermittelt.
Ein Vorteil besteht darin, dass die Datenerhebung in der Regel einfacher und weniger fehleranfällig ist. Die gemessenen Verbrauchszahlen werden über Klimafaktoren auf einen deutschlandweiten Durchschnittswert umgerechnet. Dadurch wird beispielsweise verhindert, dass besonders harte Winter zu einer schlechteren Bewertung des Gebäudes führen. Ein Nachteil besteht darin, dass die Kennwerte vom individuellen Heiz- oder Lüftungsverhalten der Bewohner sowie von ihrer Anwesenheitsdauer abhängen. Leerstände im Gebäude oder die Gesamtnutzfläche werden manchmal nicht korrekt erfasst, was zu einer Verfälschung der Ergebnisse führen kann.
Die Energiekennzahlen ermöglichen einen bundesweiten Vergleich der energetischen Eigenschaften von Gebäuden. Es ist jedoch nicht möglich, anhand dieser Kennzahlen eine Vorschau auf zukünftigen Energieverbrauch und Kosten zu erstellen, was für die Ausstellung des Ausweises nicht relevant ist. Stattdessen ist es wichtig, die jeweils gültige Version der Energieeinsparverordnung (EnEV) zwischen den Jahren 2009 und 2020 zugrunde zu legen. Seit November 2020 gilt zudem das Gebäudeenergiegesetz (GEG).
Eine Herausforderung besteht darin, dass Referenzwerte von Energieausweisen, die vor 2014 erstellt wurden, nur schwer mit Ausweisen neueren Datums vergleichbar sind. Dies liegt hauptsächlich daran, dass Bewertungen von Gebäuden, die vor oder bis zu diesem Datum durchgeführt wurden, in der Regel positiver ausfallen als bei neueren Immobilien, was auch die Einordnung in Energieeffizienzklassen (A bis H) betrifft.
Das Erstellungsdatum eines Energieausweises spielt natürlich eine entscheidende Rolle. Für die Kennzahl des Endenergiebedarfs kann dieses Datum jedoch vernachlässigt werden, da ältere Ausweise auf der gleichen Grundlage erhoben wurden wie aktuelle Ausweise.
Baujahr bis 1977 | Baujahr ab 1978 | Neubau | |
Bis zu 4 Wohneinheiten | Bedarfsausweis* | Freie Wahl | Bedarfsausweis |
Ab 5 Wohneinheiten | Freie Wahl | Freie Wahl | Bedarfsausweis |