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Schei­dung

TREN­NUNG UND SCHEI­DUNG: LÖSUN­GEN FÜR DIE GEMEIN­SAME IMMOBILIE

Schei­tert die Bezie­hung, ste­hen viele Paare vor der Her­aus­for­de­rung, eine ein­ver­nehm­li­che Lösung für das gemein­same Haus oder die Eigen­tums­woh­nung zu fin­den. Wer geht, wer darf blei­ben? Schon im Tren­nungs­jahr stel­len sich schwie­rige Fra­gen zu Ihrer Immo­bi­lie. Rich­ten Sie diese an uns. Wir bie­ten Ihnen Bei­stand auf fach­li­cher und mensch­li­cher Ebene. Gemein­sam ent­wi­ckeln wir Lösun­gen, die klare Ver­hält­nisse in Ihrer Wohn- und Ver­mö­gens­si­tua­tion schaf­fen. Falls Sie tie­fer­ge­hende Bera­tung in finan­zi­el­len und recht­li­chen Ange­le­gen­hei­ten wün­schen, emp­feh­len wir Ihnen gerne einen Exper­ten aus der jewei­li­gen Branche.

BEZIE­HUNG BEEN­DET – WAS NUN?

Wenn Sie sich für eine end­gül­tige Tren­nung ent­schie­den haben, ist vie­les zu regeln. Dabei kann sich die Zukunft der Ehe­woh­nung oder des Fami­li­en­hau­ses zu einer strit­ti­gen Ange­le­gen­heit ent­wi­ckeln. Nicht nur das Eigen­tums­ver­hält­nis, son­dern auch die wei­tere Nut­zung der Immo­bi­lie muss für alle Betei­lig­ten zufrie­den­stel­lend geklärt wer­den. Wer darf bis zur Schei­dung in der Woh­nung blei­ben? Was geschieht danach mit dem Eigen­heim? Ver­kauf, Ver­mie­tung, Über­tra­gung oder Teilung?
Bei Tren­nungs­im­mo­bi­lien kommt es wegen abwei­chen­der Wert­vor­stel­lun­gen häu­fig zu Kon­flik­ten. Das kön­nen Sie ver­mei­den: Nut­zen Sie unsere pro­fes­sio­nelle Immo­bi­li­en­be­wer­tung als objek­tive Grund­lage für Ihre gemein­sa­men Entscheidungen!

Gerne ste­hen wir Ihnen für einen unver­bind­li­chen Bera­tungs­ter­min zu Ver­fü­gung. Als Spe­zia­lis­ten für Schei­dungs­im­mo­bi­lien bera­ten wir neu­tral, ein­fühl­sam und kom­pe­tent. Wir sind wäh­rend des gesam­ten Schei­dungs­ver­fah­rens für Sie da.

Rat­ge­ber – SCHEIDUNG

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