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ERB­SCHAFT

SCHEN­KUNG UND ERB­SCHAFT: PLÖTZ­LICH IMMOBILIENEIGENTÜMER

Erben einer Immo­bi­lie sehen sich meist uner­war­tet mit For­ma­li­tä­ten und Pflich­ten kon­fron­tiert, die kurz nach dem Trau­er­fall eine zusätz­li­che Belas­tung sein kön­nen. Wen­den Sie sich an uns. Wir beglei­ten Sie mit dem not­wen­di­gen Fein­ge­fühl und Fach­wis­sen durch diese Zeit und hel­fen Ihnen bei der Ent­schei­dungs­fin­dung, was mit der geerb­ten Immo­bi­lie gesche­hen soll. Auf Wunsch unter­stüt­zen wir Sie bei den anste­hen­den Behör­den­gän­gen oder über­neh­men diese in Stell­ver­tre­tung. Soll­ten Sie die Dienste eines Steu­er­be­ra­ters, Rechts­an­walts oder Notars benö­ti­gen, nen­nen wir Ihnen gerne einen unse­rer bewähr­ten Kooperationspartner.

IMMO­BI­LIE GEERBT – WAS NUN?

Eine Immo­bi­li­en­er­b­schaft wirft viele Fra­gen auf: Soll ich das Erbe anneh­men oder dar­auf ver­zich­ten? Kommt eine Selbst­nut­zung der Nach­lass­im­mo­bi­lie in Frage? Ist es even­tu­ell sinn­vol­ler, das geerbte Objekt zu ver­mie­ten oder zu ver­kau­fen? Wel­che Vor­schrif­ten und Fris­ten muss ich beach­ten bezüg­lich Tes­ta­ments­er­öff­nung, Erb­schein, Grund­buch­ein­trag und Erb­schafts­steuer? Wie ver­meide ich Dif­fe­ren­zen inner­halb einer Erben­ge­mein­schaft? Wel­che Unter­la­gen benö­tige ich für die Ein­tra­gung ins Grundbuch?

Als Spe­zia­lis­ten für Erb­schafts­im­mo­bi­lien geben wir Ihnen fun­dierte Aus­künfte zu allen Aspek­ten die­ses The­mas. Bei rein juris­ti­schen Fra­ge­stel­lun­gen nen­nen wir Ihnen gerne einen uns bekann­ten Fach­an­walt für Erbrecht. Kon­tak­tie­ren Sie uns für ein unver­bind­li­ches Erst­ge­spräch! Wir neh­men uns Zeit für Sie.

Rat­ge­ber / Rech­ner – Erbschaft

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