ERBSCHAFT
SCHENKUNG UND ERBSCHAFT: PLÖTZLICH IMMOBILIENEIGENTÜMER
Erben einer Immobilie sehen sich meist unerwartet mit Formalitäten und Pflichten konfrontiert, die kurz nach dem Trauerfall eine zusätzliche Belastung sein können. Wenden Sie sich an uns. Wir begleiten Sie mit dem notwendigen Feingefühl und Fachwissen durch diese Zeit und helfen Ihnen bei der Entscheidungsfindung, was mit der geerbten Immobilie geschehen soll. Auf Wunsch unterstützen wir Sie bei den anstehenden Behördengängen oder übernehmen diese in Stellvertretung. Sollten Sie die Dienste eines Steuerberaters, Rechtsanwalts oder Notars benötigen, nennen wir Ihnen gerne einen unserer bewährten Kooperationspartner.
IMMOBILIE GEERBT – WAS NUN?
Eine Immobilienerbschaft wirft viele Fragen auf: Soll ich das Erbe annehmen oder darauf verzichten? Kommt eine Selbstnutzung der Nachlassimmobilie in Frage? Ist es eventuell sinnvoller, das geerbte Objekt zu vermieten oder zu verkaufen? Welche Vorschriften und Fristen muss ich beachten bezüglich Testamentseröffnung, Erbschein, Grundbucheintrag und Erbschaftssteuer? Wie vermeide ich Differenzen innerhalb einer Erbengemeinschaft? Welche Unterlagen benötige ich für die Eintragung ins Grundbuch?
Als Spezialisten für Erbschaftsimmobilien geben wir Ihnen fundierte Auskünfte zu allen Aspekten dieses Themas. Bei rein juristischen Fragestellungen nennen wir Ihnen gerne einen uns bekannten Fachanwalt für Erbrecht. Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Erstgespräch! Wir nehmen uns Zeit für Sie.