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Update: Bau­kin­der­geld soll keine Wohn­flä­chen­be­gren­zung enthalten!

Prok­schi Immo­bi­lien GmbH

Update: Das Bau­kin­der­geld soll nun doch keine Wohn­flä­chen­be­gren­zung ent­hal­ten, erläu­tert heute mor­gen, 27.06.2018 Vol­ker Kau­der im ARD Morgenmagazin!

Im Koali­ti­ons­ver­trag ist es fest­ge­hal­ten. Das Bau­kin­der­geld soll Fami­lien mit Kin­dern beim Erwerb von Eigen­tum unter­stüt­zen. Das Bau­kin­der­geld soll pro Kind und Jahr € 1.200,- betra­gen und 10 Jahre lang gezahlt wer­den. Als Ober­grenze galt bis­her nur ein Ein­kom­men in Höhe von € 75.000,- bei einem Kind. Pro wei­te­rem Kind erhöht sich die Ober­grenze um wei­tere € 15.000,-.

Eine über­ar­bei­tete Regie­rungs­vor­lage sieht nun vor, dass es eine wei­tere Begren­zung geben soll. Geför­dert wird dem­nach nur noch Wohn­raum bis zu einer Größe von 120 m² Wohn­flä­che. Pro wei­te­rem Kind kön­nen noch 10 m² addiert wer­den, sodass bei einer Fami­lie mit 2 Kin­dern die maxi­mal Wohn­flä­che 130 m² betra­gen darf. Ins­be­son­dere im länd­li­chen Raum, wo Wohn­raum noch nicht zu knapp ist, wer­den viele Fami­lien mit die­ser Beschrän­kung wohl ausgeschlossen.

Der Haus­halts­aus­schuss kommt in Kürze wie­der zusam­men, um wei­tere Details zum Bau­kin­der­geld zu konkretisieren.

Wir hal­ten Sie zu die­sem und ande­ren The­men wei­ter auf dem Laufenden.

Bes­ser infor­miert mit Prok­schi Immo­bi­lien GmbH.

Ravens­burg, den 24.06.2018

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