Baukindergeld – Wichtige Eckdaten zur Förderung
Das Baukindergeld hat in den vergangenen Wochen für viel Diskussionen gesorgt. Einmal wurde über eine Wohnflächenbegrenzung beraten, ein anderes Mal war von regionaler Unterscheidung die Rede. Jetzt steht jedoch fest, wer in den Genuss des Baukindergeldes kommt.
Grundvoraussetzungen sind:
- Familien und /oder Alleinerziehende mit mindestens einem Kind (keine Begrenzung nach oben)
- die zu erwerbende oder erworbene Immobilie muss selbst genutzt werden
- es muss sich um den Ersterwerb einer Immobilie handeln – dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um einen Neubau oder um eine Bestandsimmobilie handelt
- die Immobilie muss nach dem 01.01.2018 erworben worden sein
- das Kind / die Kinder dürfen bei Antragstellung noch nicht volljährig sein und müssen im selben Haushalt der Eltern leben. Ebenfalls muss Kindergeldanspruch bestehen.
- Das jährlich zu versteuernde Einkommen darf maximal € 75.000,- betragen. Pro Kind dürfen € 15.000,- addiert werden, sodass beispielsweise eine Familie mit einem Kind € 90.000,- Jahreseinkommen nicht übersteigen darf.
Sind alle Voraussetzungen erfüllt, so besteht Anspruch auf das Baukindergeld in folgender Höhe:
€ 12.000,- pro Kind, verteilt auf einen Zeitraum von 10 Jahren.
Sie erhalten somit mit einem Kind € 1.200,- pro Jahr, bei 2 Kindern € 2.400,- etc.
Die Anträge für das Baukindergeld können voraussichtlich ab September bei der KfW gestellt werden. Hier erhalten Sie weitere Informationen:
Insbesondere die Tatsache, dass das Baukindergeld sowohl für Bestandsimmobilien als auch für Neubauimmobilien und sowohl für Häuser als auch für Eigentumswohnungen gewährt wird, macht die Förderung für viele Familien, die unter den derzeit hohen Immobilienpreisen leiden, zu einem echten Mehrwert. Wie bei nachstehendem Beispiel “Nürnberg”, hat der IVD den Wirkungsgrad des Baukindergeldes in ausgewählten Großstädten Deutschlands untersucht.
Die Studie finden Sie hier:
Wirkungsgrad des Baukindergeldes
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Ravensburg, den 25.07.2018