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Bau­kin­der­geld – Wich­tige Eck­da­ten zur Förderung

Das Bau­kin­der­geld hat in den ver­gan­ge­nen Wochen für viel Dis­kus­sio­nen gesorgt. Ein­mal wurde über eine Wohn­flä­chen­be­gren­zung bera­ten, ein ande­res Mal war von regio­na­ler Unter­schei­dung die Rede. Jetzt steht jedoch fest, wer in den Genuss des Bau­kin­der­gel­des kommt.

Grund­vor­aus­set­zun­gen sind:

  • Fami­lien und /oder Allein­er­zie­hende mit min­des­tens einem Kind (keine Begren­zung nach oben)
  • die zu erwer­bende oder erwor­bene Immo­bi­lie muss selbst genutzt werden
  • es muss sich um den Erst­erwerb einer Immo­bi­lie han­deln – dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um einen Neu­bau oder um eine Bestands­im­mo­bi­lie handelt
  • die Immo­bi­lie muss nach dem 01.01.2018 erwor­ben wor­den sein
  • das Kind / die Kin­der dür­fen bei Antrag­stel­lung noch nicht voll­jäh­rig sein und müs­sen im sel­ben Haus­halt der Eltern leben. Eben­falls muss Kin­der­geld­an­spruch bestehen.
  • Das jähr­lich zu ver­steu­ernde Ein­kom­men darf maxi­mal € 75.000,- betra­gen. Pro Kind dür­fen € 15.000,- addiert wer­den, sodass bei­spiels­weise eine Fami­lie mit einem Kind € 90.000,- Jah­res­ein­kom­men nicht über­stei­gen darf.

Sind alle Vor­aus­set­zun­gen erfüllt, so besteht Anspruch auf das Bau­kin­der­geld in fol­gen­der Höhe:

€ 12.000,- pro Kind, ver­teilt auf einen Zeit­raum von 10 Jahren. 
Sie erhal­ten somit mit einem Kind € 1.200,- pro Jahr, bei 2 Kin­dern € 2.400,- etc.

Die Anträge für das Bau­kin­der­geld kön­nen vor­aus­sicht­lich ab Sep­tem­ber bei der KfW gestellt wer­den. Hier erhal­ten Sie wei­tere Informationen:

KfW – Baukindergeld

Ins­be­son­dere die Tat­sa­che, dass das Bau­kin­der­geld sowohl für Bestands­im­mo­bi­lien als auch für Neu­bau­im­mo­bi­lien und sowohl für Häu­ser als auch für Eigen­tums­woh­nun­gen gewährt wird, macht die För­de­rung für viele Fami­lien, die unter den der­zeit hohen Immo­bi­li­en­prei­sen lei­den, zu einem ech­ten Mehr­wert. Wie bei nach­ste­hen­dem Bei­spiel “Nürn­berg”, hat der IVD den Wir­kungs­grad des Bau­kin­der­gel­des in aus­ge­wähl­ten Groß­städ­ten Deutsch­lands untersucht.

Die Stu­die fin­den Sie hier:

Wir­kungs­grad des Baukindergeldes

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Ravens­burg, den 25.07.2018

 

 

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