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Bun­des­re­gie­rung stoppt mit sofor­ti­ger Wir­kung die KfW Programme.

Mit sofor­ti­ger Wir­kung hat die Bun­des­re­gie­rung die­sen Mon­tag die meis­ten Pro­gramme der KfW För­der­bank für ener­gie­ef­fi­zi­en­tes Bauen und Sanie­ren gestoppt. 

Noch im ver­gan­ge­nen Jahr hatte die alte Bun­des­re­gie­rung ange­kün­digt dass die För­de­rung des KfW Ener­gie Effi­zi­enz Stan­dards 55 im Januar 2022 aus­lau­fen soll. Dies hatte zu einer hohen Nach­frage und vie­len Anträ­gen geführt. Aus die­sem Grund seien die zur Ver­fü­gung ste­hen­den För­der­gel­der bereits voll­stän­dig aus­ge­schöpft. Damit sind jedoch auch die För­der­mit­tel für das Ener­gie­ef­fi­zi­ente Bauen KfW40 vor­erst gestoppt. Dar­über hin­aus sind eben­falls die Zuschüsse für ener­ge­ti­sche Sanie­run­gen und Umbau­ten betrof­fen. Bun­des­wirt­schafts­mi­nis­ter Habeck hat den sofor­ti­gen Antrags­stopp ent­schie­den. Unklar bleibt wie mit bereits ein­ge­gan­ge­nen aber noch nicht bewil­lig­ten Zuschüs­sen umge­gan­gen wird. Mit­tel ste­hen für diese der­zeit eben­falls nicht mehr zur Ver­fü­gung. Zur Begrün­dung nennt das Wirt­schafts­mi­nis­te­rium,  dass sich der KfW 55 Stan­dard bereits am Immo­bi­li­en­markt eta­bliert hat und daher keine För­de­rung mehr bedarf. Man wolle das Gebäude Ener­gie­ge­setz (GEG) und auch die künf­tige För­de­rung ohne­hin moder­ni­sie­ren und anpas­sen und die För­de­run­gen dann auch eher am ver­mie­de­nen Treib­haus­gas­aus­stoß festmachen.

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