Das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) erklärt
Zusammenfassung des Gesetzes für Erneuerbares Heizen, auch bekannt als das Gebäudeenergiegesetz (GEG):
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) für klimafreundliches Heizen:
Am 1. Januar 2024 tritt das GEG in Deutschland in Kraft, um den Übergang zu klimafreundlichen Heizsystemen zu fördern. Eine der herausragenden Maßnahmen ist die Verpflichtung, dass in den meisten Neubauten innerhalb von Neubaugebieten Heizungen installiert werden müssen, die mindestens 65 Prozent erneuerbare Energie nutzen.
Was sind die Übergangsfristen und lokale Anpassungen?
Für bestehende Gebäude und Neubauten in Baulücken werden großzügige Übergangsfristen gewährt. Dies ermöglicht eine bessere Abstimmung der Investitionsentscheidungen auf die örtliche Wärmeplanung. Die Kommunale Wärmeplanung wird in den Kommunen vorangetrieben und legt fest, wo in den nächsten Jahren Wärmenetze oder klimaneutrale Gasnetze ausgebaut werden sollen. Diese Planung muss bis spätestens Mitte 2028 (in Großstädten Mitte 2026) umgesetzt werden und ist durch bundeseinheitliche Vorgaben unterstützt.
Ziel: Wärmewende und Klimaneutralität bis 2045:
Das übergeordnete Ziel des GEG besteht darin, die Wärmewende in Deutschland zu beschleunigen und bis 2045 klimaneutral zu sein. Dies erfordert eine Abkehr von fossilen Brennstoffen im Heizsektor. Da Heizungen in der Regel 20 bis 30 Jahre in Betrieb sind, wird betont, dass Investitionen in neue Heizsysteme nachhaltig erfolgen sollten.
Was sind die Kernpunkte des GEG zum Erneuerbaren Heizen?
- Ab Januar 2024 dürfen in Neubauten innerhalb von Neubaugebieten nur noch Heizungen installiert werden, die mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien nutzen.
- Bestehende Gebäude und Neubauten in Baulücken haben längere Übergangsfristen, um sich an lokale Wärmeplanungen anzupassen.
- Die Kommunale Wärmeplanung informiert Bürger und Unternehmen über Wärmeversorgungsoptionen vor Ort.
- Das GEG ermöglicht pragmatische Übergangslösungen und mehrjährige Übergangsfristen für den Fall von Heizungshavarien.
- Es gibt staatliche Förderung für den Heizungstausch, besonders für einkommensschwache Haushalte. Im einzelnen sind vorgesehen: a) 30 % Grundförderung für den Umstieg auf erneuerbare Energien. b) 20 % Geschwindigkeitsbonus für den Austausch von Öl- / Gas oder Nachtspeicherheizungen bis Ende 2028 (wenn die Heizung älter als 20 Jahre ist) c) bis zu 30 % einkommensabhängiger Bonus bei einem zu versteuernden Einkommen von bis zu € 40.000,- pro Jahr. Insgesamt sind maximal 70 % Gesamtförderung möglich.
- Neue Förderrichtlinien werden Teil der Bundesförderung energieeffiziente Gebäude (BEG) sein.
- Technologieoffenheit wird betont, und es stehen verschiedene Optionen zur Verfügung, um die 65 Prozent erneuerbare Energie zu erreichen.
Welche Technologien gelten für Erneuerbares Heizen?
Eine der Eigenschaften des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) ist die Technologieoffenheit, die es den Eigentümern ermöglicht, aus verschiedenen Optionen für Heizungssysteme zu wählen, solange sie mindestens 65 Prozent erneuerbare Energie nutzen. Die verfügbaren technologischen Möglichkeiten umfassen:
- Anschluss an ein Wärmenetz: Eine praktische Option, bei der Gebäude an ein bestehendes Wärmenetz angeschlossen werden, um Wärme aus erneuerbaren Quellen zu beziehen.
- Elektrische Wärmepumpe: Diese effiziente Technologie wandelt Umgebungswärme in Heizenergie um und kann in vielen Gebäuden eingesetzt werden.
- Stromdirektheizung: Eine Option, bei der Strom direkt in Wärme umgewandelt wird. Dies kann eine effiziente Lösung sein, wenn erneuerbare Stromquellen genutzt werden.
- Hybridheizung: Eine Kombination aus einer erneuerbaren Heizung und einem Gas- oder Ölkessel, die Flexibilität und Effizienz bietet.
- Heizung auf der Basis von Solarthermie: Nutzt Sonnenenergie zur Wärmeerzeugung und kann eine nachhaltige Option für die Heizung sein.
- H2-Ready-Gasheizungen: Diese Heizungen können unter bestimmten Bedingungen auf 100 Prozent Wasserstoff umgerüstet werden, was eine zukunftsfähige Option darstellt.
Für bestehende Gebäude stehen zusätzliche Optionen zur Verfügung, darunter Biomasseheizung, Gasheizung, die nachweislich erneuerbare Gase nutzt (mindestens zu 65 Prozent Biomethan, biogenes Flüssiggas oder Wasserstoff).
Die Entscheidung, welche Heizung am besten für ein bestimmtes Gebäude geeignet ist, kann komplex sein. Daher stehen fachlich qualifizierte Energieberaterinnen und Berater zur Verfügung, um bei der Auswahl zu helfen. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) fördert eine “Energieberatung für Wohngebäude” und übernimmt bis zu 80 Prozent der Beratungskosten, wobei bei Ein- und Zweifamilienhäusern maximal 1.300 Euro übernommen werden. Eine erste Einschätzung bietet auch der Heizungswegweiser des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz. Diese Maßnahmen sollen sicherstellen, dass die Umstellung auf erneuerbare Heizsysteme effektiv und zielgerichtet erfolgt.
Wie werden Mieter geschützt?
Energieberater werden unterstützt, um die beste Heizungslösung für jedes Gebäude zu ermitteln. Mieter sind vor Mietsteigerungen geschützt, während Vermieter Modernisierungen vornehmen können, allerdings mit staatlichen Förderungen und Deckelungen.
Das GEG gilt als ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einer nachhaltigen und klimafreundlichen Wärmeversorgung in Deutschland und soll zur Erreichung der Klimaziele beitragen.
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