Zum Inhalt springen

Das neue Gebäu­de­en­er­gie­ge­setz (GEG) erklärt

Zusam­men­fas­sung des Geset­zes für Erneu­er­ba­res Hei­zen, auch bekannt als das Gebäu­de­en­er­gie­ge­setz (GEG):

Das Gebäu­de­en­er­gie­ge­setz (GEG) für kli­ma­freund­li­ches Heizen:

Am 1. Januar 2024 tritt das GEG in Deutsch­land in Kraft, um den Über­gang zu kli­ma­freund­li­chen Heiz­sys­te­men zu för­dern. Eine der her­aus­ra­gen­den Maß­nah­men ist die Ver­pflich­tung, dass in den meis­ten Neu­bau­ten inner­halb von Neu­bau­ge­bie­ten Hei­zun­gen instal­liert wer­den müs­sen, die min­des­tens 65 Pro­zent erneu­er­bare Ener­gie nutzen.

Was sind die Über­gangs­fris­ten und lokale Anpassungen?

Für bestehende Gebäude und Neu­bau­ten in Bau­lü­cken wer­den groß­zü­gige Über­gangs­fris­ten gewährt. Dies ermög­licht eine bes­sere Abstim­mung der Inves­ti­ti­ons­ent­schei­dun­gen auf die ört­li­che Wär­me­pla­nung. Die Kom­mu­nale Wär­me­pla­nung wird in den Kom­mu­nen vor­an­ge­trie­ben und legt fest, wo in den nächs­ten Jah­ren Wär­me­netze oder kli­ma­neu­trale Gas­netze aus­ge­baut wer­den sol­len. Diese Pla­nung muss bis spä­tes­tens Mitte 2028 (in Groß­städ­ten Mitte 2026) umge­setzt wer­den und  ist durch bun­des­ein­heit­li­che Vor­ga­ben unterstützt.

Ziel: Wär­me­wende und Kli­ma­neu­tra­li­tät bis 2045:

Das über­ge­ord­nete Ziel des GEG besteht darin, die Wär­me­wende in Deutsch­land zu beschleu­ni­gen und bis 2045 kli­ma­neu­tral zu sein. Dies erfor­dert eine Abkehr von fos­si­len Brenn­stof­fen im Heiz­sek­tor. Da Hei­zun­gen in der Regel 20 bis 30 Jahre in Betrieb sind, wird betont, dass Inves­ti­tio­nen in neue Heiz­sys­teme nach­hal­tig erfol­gen sollten.

Was sind die Kern­punkte des GEG zum Erneu­er­ba­ren Heizen?

  • Ab Januar 2024 dür­fen in Neu­bau­ten inner­halb von Neu­bau­ge­bie­ten nur noch Hei­zun­gen instal­liert wer­den, die min­des­tens 65 Pro­zent erneu­er­bare Ener­gien nutzen.
  • Bestehende Gebäude und Neu­bau­ten in Bau­lü­cken haben län­gere Über­gangs­fris­ten, um sich an lokale Wär­me­pla­nun­gen anzupassen.
  • Die Kom­mu­nale Wär­me­pla­nung infor­miert Bür­ger und Unter­neh­men über Wär­me­ver­sor­gungs­op­tio­nen vor Ort.
  • Das GEG ermög­licht prag­ma­ti­sche Über­gangs­lö­sun­gen und mehr­jäh­rige Über­gangs­fris­ten für den Fall von Heizungshavarien.
  • Es gibt staat­li­che För­de­rung für den Hei­zungs­tausch, beson­ders für ein­kom­mens­schwa­che Haus­halte. Im ein­zel­nen sind vor­ge­se­hen: a) 30 % Grund­för­de­rung für den Umstieg auf erneu­er­bare Ener­gien. b) 20 % Geschwin­dig­keits­bo­nus für den Aus­tausch von Öl- / Gas oder Nacht­spei­cher­hei­zun­gen bis Ende 2028 (wenn die Hei­zung älter als 20 Jahre ist) c) bis zu 30 % ein­kom­mens­ab­hän­gi­ger Bonus bei einem zu ver­steu­ern­den Ein­kom­men von bis zu € 40.000,- pro Jahr.  Ins­ge­samt sind maxi­mal 70 % Gesamt­för­de­rung möglich.
  • Neue För­der­richt­li­nien wer­den Teil der Bun­des­för­de­rung ener­gie­ef­fi­zi­ente Gebäude (BEG) sein.
  • Tech­no­lo­gie­of­fen­heit wird betont, und es ste­hen ver­schie­dene Optio­nen zur Ver­fü­gung, um die 65 Pro­zent erneu­er­bare Ener­gie zu erreichen.

Wel­che Tech­no­lo­gien gel­ten für Erneu­er­ba­res Heizen?

Eine der  Eigen­schaf­ten des Gebäu­de­en­er­gie­ge­set­zes (GEG) ist die Tech­no­lo­gie­of­fen­heit, die es den Eigen­tü­mern ermög­licht, aus ver­schie­de­nen Optio­nen für Hei­zungs­sys­teme zu wäh­len, solange sie min­des­tens 65 Pro­zent erneu­er­bare Ener­gie nut­zen. Die ver­füg­ba­ren tech­no­lo­gi­schen Mög­lich­kei­ten umfassen:

  1. Anschluss an ein Wär­me­netz: Eine prak­ti­sche Option, bei der Gebäude an ein bestehen­des Wär­me­netz ange­schlos­sen wer­den, um Wärme aus erneu­er­ba­ren Quel­len zu beziehen.
  2. Elek­tri­sche Wär­me­pumpe: Diese effi­zi­ente Tech­no­lo­gie wan­delt Umge­bungs­wärme in Heiz­ener­gie um und kann in vie­len Gebäu­den ein­ge­setzt werden.
  3. Strom­di­rekt­hei­zung: Eine Option, bei der Strom direkt in Wärme umge­wan­delt wird. Dies kann eine effi­zi­ente Lösung sein, wenn erneu­er­bare Strom­quel­len genutzt werden.
  4. Hybrid­hei­zung: Eine Kom­bi­na­tion aus einer erneu­er­ba­ren Hei­zung und einem Gas- oder Ölkes­sel, die Fle­xi­bi­li­tät und Effi­zi­enz bietet.
  5. Hei­zung auf der Basis von Solar­ther­mie: Nutzt Son­nen­en­er­gie zur Wär­me­er­zeu­gung und kann eine nach­hal­tige Option für die Hei­zung sein.
  6. H2-Ready-Gas­hei­zun­gen: Diese Hei­zun­gen kön­nen unter bestimm­ten Bedin­gun­gen auf 100 Pro­zent Was­ser­stoff umge­rüs­tet wer­den, was eine zukunfts­fä­hige Option darstellt.

Für bestehende Gebäude ste­hen zusätz­li­che Optio­nen zur Ver­fü­gung, dar­un­ter Bio­mas­se­hei­zung, Gas­hei­zung, die nach­weis­lich erneu­er­bare Gase nutzt (min­des­tens zu 65 Pro­zent Bio­me­than, bio­ge­nes Flüs­sig­gas oder Wasserstoff).

Die Ent­schei­dung, wel­che Hei­zung am bes­ten für ein bestimm­tes Gebäude geeig­net ist, kann kom­plex sein. Daher ste­hen fach­lich qua­li­fi­zierte Ener­gie­be­ra­te­rin­nen und Bera­ter zur Ver­fü­gung, um bei der Aus­wahl zu hel­fen. Das Bun­des­mi­nis­te­rium für Wirt­schaft und Kli­ma­schutz (BMWK) för­dert eine “Ener­gie­be­ra­tung für Wohn­ge­bäude” und über­nimmt bis zu 80 Pro­zent der Bera­tungs­kos­ten, wobei bei Ein- und Zwei­fa­mi­li­en­häu­sern maxi­mal 1.300 Euro über­nom­men wer­den. Eine erste Ein­schät­zung bie­tet auch der Hei­zungs­weg­wei­ser des Bun­des­mi­nis­te­ri­ums für Wirt­schaft und Kli­ma­schutz. Diese Maß­nah­men sol­len sicher­stel­len, dass die Umstel­lung auf erneu­er­bare Heiz­sys­teme effek­tiv und ziel­ge­rich­tet erfolgt.

Wie wer­den Mie­ter geschützt? 

Ener­gie­be­ra­ter wer­den unter­stützt, um die beste Hei­zungs­lö­sung für jedes Gebäude zu ermit­teln. Mie­ter sind vor Miet­stei­ge­run­gen geschützt, wäh­rend Ver­mie­ter Moder­ni­sie­run­gen vor­neh­men kön­nen, aller­dings mit staat­li­chen För­de­run­gen und Deckelungen.

Das GEG gilt als ein wich­ti­ger Schritt auf dem Weg zu einer nach­hal­ti­gen und kli­ma­freund­li­chen Wär­me­ver­sor­gung in Deutsch­land und soll zur Errei­chung der Kli­ma­ziele beitragen.

Das Prok­schi Immo­bi­lien Team berät Sie gerne indi­vi­du­ell und umfas­send bei Ihrem Immobilienvorhaben.

 

Wei­ter­füh­rende Infor­ma­tio­nen fin­den Sie hier:

 

Zusam­men­fas­sung der Bun­des­re­gie­rung zum GEG

Prok­schi Immo­bi­lien Rat­ge­ber Sanieren

Prokschi Immobilien GmbH hat 4,86 von 5 Sternen 276 Bewertungen auf ProvenExpert.com