Das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) – Theorie und Praxis
Die bevorstehende Novellierung der Gesetze zur energetischen Sanierung von Gebäuden könnte für Eigentümer von Wohnungen ein böses Erwachen bedeuten. Eine Umfrage des Bundesverbands der Immobilienverwalter ergab, dass 87 Prozent der Immobilienverwaltungen nicht über ausreichende Rücklagen verfügen, um ältere Heizungsanlagen auszutauschen. Noch größere energetische Sanierungen wären sogar für 96 Prozent der Eigentümergemeinschaften zu kostspielig. Zudem glauben über 90 Prozent der Verwaltungen, dass Eigentümer nicht in der Lage sein werden, höhere Rücklagen zu leisten oder Sonderumlagen zu zahlen. Die Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) sieht vor, dass ab 2024 eingebaute Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. Die EU-Gebäuderichtlinie fordert zudem, dass bis 2033 alle Gebäude den Energieeffizienz-Standard D erfüllen müssen. Die Umsetzung dieser Vorgaben erfordert hohe Investitionen der Gebäudeeigentümer. Doch nicht nur das Geld ist ein Problem, sondern auch der Mangel an Handwerkern, Material und qualifiziertem Personal. 85 Prozent der befragten Unternehmen haben zu wenig Personal, um energetische Sanierungsmaßnahmen durchführen zu können. Über 58 Prozent glauben, dass ihr Unternehmen dafür nicht ausreichend qualifiziert ist.
Ab Januar 2024 soll jede neue Heizung möglichst zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Das haben das Bundesministerium für Bau und das Bundesministerium für Wirtschaft in einem gemeinsamen Entwurf festgelegt. Die Regelung soll im Rahmen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) umgesetzt werden.
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG)
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) trat am 1. November 2020 in Kraft und enthielt eine wesentliche Ergänzung zum Entwurf der Bundesregierung, die das Einbauverbot von Ölheizungen ab 2026 vorsieht. Gas- oder Ölheizkessel, die ab 1991 eingebaut wurden, dürfen nur 30 Jahre lang betrieben werden. Höhere energetische Anforderungen an Neubau und Bestand enthält das GEG 2020 noch nicht. Eine EU-Gebäuderichtlinie hatte für Neubauten ab 2021 das “Fast-Nullenergiehaus” als Standard festgelegt. Mit dem GEG 2020 sollte das Energieeinsparrecht für Gebäude vereinfacht und die EU-Richtlinie umgesetzt werden.
Die neuen Anforderungen an Heizungsanlagen sollen dazu beitragen, den Anteil erneuerbarer Energien am Wärmeverbrauch in Deutschland weiter zu steigern. Bereits heute machen erneuerbare Energien rund 15 Prozent des Wärmeverbrauchs aus. Ziel der Bundesregierung ist es, diesen Anteil bis 2050 auf mindestens 80 Prozent zu erhöhen.
Um dieses Ziel zu erreichen, wird eine möglichst hohe Nutzung erneuerbarer Energien im Gebäudebereich benötigt. Da Heizungen einen erheblichen Anteil am Energieverbrauch von Gebäuden haben, sollen sie nun besonders energieeffizient betrieben werden.
Die neuen Anforderungen gelten für alle Heizungsanlagen, die ab Januar 2024 installiert werden. Die Heizungen müssen dann zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Diese Anforderung kann beispielsweise durch den Einsatz von Biomasse, Solarthermie oder Wärmepumpen erfüllt werden.
Die Umsetzung der neuen Regelungen soll durch verschiedene Maßnahmen erleichtert werden. So soll es unter anderem Förderprogramme für den Einsatz erneuerbarer Energien in Heizungsanlagen geben. Auch die Energieberatung für Gebäudeeigentümer und ‑nutzer soll gestärkt werden, um eine bessere Orientierung bei der Wahl der Heizungstechnik zu bieten. Das Ziel der Bundesregierung ist es, den Ausstoß von Treibhausgasen im Gebäudebereich zu reduzieren und einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Die neuen Anforderungen an Heizungsanlagen sollen dazu beitragen, den Anteil erneuerbarer Energien am Wärmeverbrauch zu erhöhen und somit die CO2-Emissionen zu senken.
Gebäudeenergiegesetz (GEG)
Artikel vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
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