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Das neue Gebäu­de­en­er­gie­ge­setz (GEG) – Theo­rie und Praxis

Die bevor­ste­hende Novel­lie­rung der Gesetze zur ener­ge­ti­schen Sanie­rung von Gebäu­den könnte für Eigen­tü­mer von Woh­nun­gen ein böses Erwa­chen bedeu­ten. Eine Umfrage des Bun­des­ver­bands der Immo­bi­li­en­ver­wal­ter ergab, dass 87 Pro­zent der Immo­bi­li­en­ver­wal­tun­gen nicht über aus­rei­chende Rück­la­gen ver­fü­gen, um ältere Hei­zungs­an­la­gen aus­zu­tau­schen. Noch grö­ßere ener­ge­ti­sche Sanie­run­gen wären sogar für 96 Pro­zent der Eigen­tü­mer­ge­mein­schaf­ten zu kost­spie­lig. Zudem glau­ben über 90 Pro­zent der Ver­wal­tun­gen, dass Eigen­tü­mer nicht in der Lage sein wer­den, höhere Rück­la­gen zu leis­ten oder Son­der­um­la­gen zu zah­len. Die Novel­lie­rung des Gebäu­de­en­er­gie­ge­set­zes (GEG) sieht vor, dass ab 2024 ein­ge­baute Hei­zun­gen zu min­des­tens 65 Pro­zent mit erneu­er­ba­ren Ener­gien betrie­ben wer­den müs­sen. Die EU-Gebäu­de­richt­li­nie for­dert zudem, dass bis 2033 alle Gebäude den Ener­gie­ef­fi­zi­enz-Stan­dard D erfül­len müs­sen. Die Umset­zung die­ser Vor­ga­ben erfor­dert hohe Inves­ti­tio­nen der Gebäu­de­ei­gen­tü­mer. Doch nicht nur das Geld ist ein Pro­blem, son­dern auch der Man­gel an Hand­wer­kern, Mate­rial und qua­li­fi­zier­tem Per­so­nal. 85 Pro­zent der befrag­ten Unter­neh­men haben zu wenig Per­so­nal, um ener­ge­ti­sche Sanie­rungs­maß­nah­men durch­füh­ren zu kön­nen. Über 58 Pro­zent glau­ben, dass ihr Unter­neh­men dafür nicht aus­rei­chend qua­li­fi­ziert ist.

Ab Januar 2024 soll jede neue Hei­zung mög­lichst zu 65 Pro­zent mit erneu­er­ba­ren Ener­gien betrie­ben wer­den. Das haben das Bun­des­mi­nis­te­rium für Bau und das Bun­des­mi­nis­te­rium für Wirt­schaft in einem gemein­sa­men Ent­wurf fest­ge­legt. Die Rege­lung soll im Rah­men des Gebäu­de­en­er­gie­ge­set­zes (GEG) umge­setzt werden.

 

Das Gebäu­de­en­er­gie­ge­setz (GEG)

 

Das Gebäu­de­en­er­gie­ge­setz (GEG) trat am 1. Novem­ber 2020 in Kraft und ent­hielt eine wesent­li­che Ergän­zung zum Ent­wurf der Bun­des­re­gie­rung, die das Ein­bau­ver­bot von Ölhei­zun­gen ab 2026 vor­sieht. Gas- oder Ölheiz­kes­sel, die ab 1991 ein­ge­baut wur­den, dür­fen nur 30 Jahre lang betrie­ben wer­den. Höhere ener­ge­ti­sche Anfor­de­run­gen an Neu­bau und Bestand ent­hält das GEG 2020 noch nicht. Eine EU-Gebäu­de­richt­li­nie hatte für Neu­bau­ten ab 2021 das “Fast-Null­ener­gie­haus” als Stan­dard fest­ge­legt. Mit dem GEG 2020 sollte das Ener­gie­ein­spar­recht für Gebäude ver­ein­facht und die EU-Richt­li­nie umge­setzt werden.
Die neuen Anfor­de­run­gen an Hei­zungs­an­la­gen sol­len dazu bei­tra­gen, den Anteil erneu­er­ba­rer Ener­gien am Wär­me­ver­brauch in Deutsch­land wei­ter zu stei­gern. Bereits heute machen erneu­er­bare Ener­gien rund 15 Pro­zent des Wär­me­ver­brauchs aus. Ziel der Bun­des­re­gie­rung ist es, die­sen Anteil bis 2050 auf min­des­tens 80 Pro­zent zu erhöhen.

Um die­ses Ziel zu errei­chen, wird eine mög­lichst hohe Nut­zung erneu­er­ba­rer Ener­gien im Gebäu­de­be­reich benö­tigt. Da Hei­zun­gen einen erheb­li­chen Anteil am Ener­gie­ver­brauch von Gebäu­den haben, sol­len sie nun beson­ders ener­gie­ef­fi­zi­ent betrie­ben werden.
Die neuen Anfor­de­run­gen gel­ten für alle Hei­zungs­an­la­gen, die ab Januar 2024 instal­liert wer­den. Die Hei­zun­gen müs­sen dann zu min­des­tens 65 Pro­zent mit erneu­er­ba­ren Ener­gien betrie­ben wer­den. Diese Anfor­de­rung kann bei­spiels­weise durch den Ein­satz von Bio­masse, Solar­ther­mie oder Wär­me­pum­pen erfüllt werden.

Die Umset­zung der neuen Rege­lun­gen soll durch ver­schie­dene Maß­nah­men erleich­tert wer­den. So soll es unter ande­rem För­der­pro­gramme für den Ein­satz erneu­er­ba­rer Ener­gien in Hei­zungs­an­la­gen geben. Auch die Ener­gie­be­ra­tung für Gebäu­de­ei­gen­tü­mer und ‑nut­zer soll gestärkt wer­den, um eine bes­sere Ori­en­tie­rung bei der Wahl der Hei­zungs­tech­nik zu bie­ten. Das Ziel der Bun­des­re­gie­rung ist es, den Aus­stoß von Treib­haus­ga­sen im Gebäu­de­be­reich zu redu­zie­ren und einen wich­ti­gen Bei­trag zum Kli­ma­schutz zu leis­ten. Die neuen Anfor­de­run­gen an Hei­zungs­an­la­gen sol­len dazu bei­tra­gen, den Anteil erneu­er­ba­rer Ener­gien am Wär­me­ver­brauch zu erhö­hen und somit die CO2-Emis­sio­nen zu senken.

Gebäu­de­en­er­gie­ge­setz (GEG)

Arti­kel vom Bun­des­mi­nis­te­rium für Wirt­schaft und Klimaschutz

 

Quelle:

Spie­gel

Haufe

 

 

 

 

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