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Den opti­ma­len Miet­preis fin­den? – Gar nicht so leicht!

Viele Ver­mie­ter befürch­ten, bei der Fest­set­zung der Miete Feh­ler zu machen. Set­zen sie den Miet­preis zu gering an, kann es sein, dass sie sich Ren­dite ent­ge­hen las­sen. Set­zen sie ihn zu hoch an, könnte es sein, dass sie gegen gesetz­li­che Rege­lun­gen ver­sto­ßen oder eine lange Ver­mark­tungs­zeit in Kauf neh­men müs­sen. Unter­stüt­zung vom Profi ist mehr als angeraten.

Die größte Ver­un­si­che­rung bei der Ver­mie­tung von Immo­bi­lien geht von den gesetz­li­chen Rege­lun­gen aus. Das Gemeine daran: es gibt im Zusam­men­hang mit der Höhe der zuläs­si­gen Miete kei­nen bun­des­weit ein­heit­li­chen Rahmen.

So fra­gen sich bei­spiels­weise durch die Miet­preis­bremse viele Ver­mie­ter, wie­viel Miete sie jetzt noch neh­men dürfen.Die Miet­preis­bremse gilt der­zeit in rund 300 der mehr als 11.000 Gemein­den in Deutsch­land. Aller­dings vor allem in den Metro­po­len und deren Speck­gür­teln. Bevor Sie also Ihre Immo­bi­lie ver­mie­ten, müs­sen Sie in Erfah­rung brin­gen, ob diese in einer Gemeinde mit Miet­preis­bremse liegt. Das Inter­net ist dabei nicht der beste Bera­ter. Um auf Num­mer sicher zu gehen, wen­den Sie sich am bes­ten an einen erfah­re­nen Ver­wal­ter, an Pro­fi­mak­ler oder direkt an die zustän­dige Behörde.

Miet­gren­zen nicht überschreiten

Das 1954 fest­ge­legte Wirt­schafts­straf­ge­setz hat fest­ge­legt, dass die orts­üb­li­chen Mie­ten bei der Neu­ver­mie­tung um nicht mehr als 20 Pro­zent über­schrit­ten wer­den dür­fen. Die­ses Gesetz ist noch immer gül­tig. Um sich an die­ses Gesetz hal­ten zu kön­nen, müs­sen Sie sich zunächst ein­mal über die orts­üb­li­chen Ver­gleichs­mie­ten infor­mie­ren. Gibt es in Ihrer Gemeinde einen Miet­spie­gel? Dies erfah­ren Sie bei Ihrer Gemeinde- oder Stadt­ver­wal­tung, bezie­hungs­weise einem Immo­bi­li­en­ex­per­ten der Region. Pro­fi­mak­ler sind markt­er­fah­ren und hel­fen Ihnen gerne bei der Preisfindung. 

Den opti­ma­len Markt­preis ausloten

Sie haben sich das Preis­ni­veau ermit­telt und möch­ten nun Ihre Mög­lich­kei­ten aus­lo­ten? Der maxi­mal zuläs­sige Miet­preis ist dabei nicht unbe­dingt auch der opti­male Miet­preis. Wird der Miet­preis zu hoch ange­setzt, ver­rin­gert sich die Nach­frage und ver­län­gert damit die Suche nach dem pas­sen­den Mie­ter. Dies bedeu­tet für den Ver­mie­ter nicht nur Ein­bu­ßen bei der Miete, son­dern auch die Über­nahme der Neben­kos­ten für eine leere Woh­nung. Es geht also darum, einen rea­lis­ti­schen Markt­preis zu ermit­teln, der Ihnen sowohl mög­lichst hohe monat­li­che Ein­nah­men als auch ein gerin­ges Miet­aus­fall­ri­siko garan­tiert, indem ein Leer­stand Ihrer Miet­ob­jekte so gut wie mög­lich ver­mie­den wird. Die­sen opti­ma­len Preis kön­nen Sie ohne lang­jäh­rige Markt­kennt­nisse kaum selbst her­aus­fin­den. Ihr rich­ti­ger Ansprech­part­ner dafür ist eine pro­fes­sio­nelle Ver­wal­tung und natür­lich ein Qualitätsmakler.

Zusam­men­fas­send gilt:  Um den opti­ma­len Miet­preis zu ermit­teln, hilft es, den Rat eines Exper­ten ein­zu­ho­len. Denn für die kor­rekte Ein­schät­zung ist eine Menge an Hin­ter­grund­wis­sen, Kennt­nis des Mark­tes und viel Erfah­rung nötig.

Sie sind sich unsi­cher, zu wel­chem Preis Sie Ihre Immo­bi­lie ver­mie­ten kön­nen? Kon­tak­tie­ren Sie uns! Wir bera­ten Sie gern.

Mehr Infor­ma­tio­nen fin­den Sie hier: 

https://www.bmi.bund.de/DE/themen/bauen-wohnen/stadt-wohnen/wohnungswirtschaft/mietspiegel/mietspiegel-node.html

https://www.handelsblatt.com/finanzen/immobilien/mietpreise-in-deutschland-2019-in-diesen-staedten-sind-wohnungen-am-teuersten/25430390.html?ticket=ST-230496-Xd5ELcCbed3rRaHVwbns-ap1

https://de.statista.com/statistik/daten/studie/1885/umfrage/mietpreise-in-den-groessten-staedten-deutschlands/

Recht­li­cher Hin­weis: Die­ser Bei­trag stellt keine Steuer- oder Rechts­be­ra­tung im Ein­zel­fall dar. Bitte las­sen Sie die Sach­ver­halte in Ihrem kon­kre­ten Ein­zel­fall von einem Rechts­an­walt und/oder Steu­er­be­ra­ter klären.

Foto: © chrissi/Depositphotos.com

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