Der Energieausweis (Bedarf) kann ab 2024 schlechter ausfallen
Seit 2007 ist es gesetzlich vorgeschrieben, bei Verkauf, Vermietung oder Verpachtung von Immobilien einen gültigen Energieausweis vorzulegen. Dieses Dokument, das die energetische Qualität eines Gebäudes bewertet, ist ein wichtiger Bestandteil von Immobilienanzeigen, insbesondere seit 2014, als die Angabe der Energieeffizienzklasse verpflichtend wurde. Der Ausweis unterscheidet zwischen dem Energiebedarf und dem Energieverbrauch des Gebäudes, was auf unterschiedlichen Datengrundlagen und Berechnungsmethoden beruht und zu unterschiedlichen Bewertungen führen kann. Seit dem 1. Januar 2024 ist die Ausstellung von Energiebedarfsausweisen ausschließlich nach DIN 18599 verpflichtend und ersetzt die bisherige Praxis, die auch die weniger strenge DIN V 4108–6 zuließ. Letztere führte häufig zu einer besseren energetischen Einstufung der Immobilie.
Für Eigentümer oder Verwalter von Gebäuden mit weniger als fünf Wohneinheiten, die vor dem 1. November 1977 einen Bauantrag gestellt haben und seitdem nicht umfassend energetisch nach der Wärmeschutzverordnung von 1977 saniert wurden, ist der bedarfsorientierte Energieausweis Pflicht. Die vorgenommene Änderungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen in Bezug auf die strengere DIN 18599 kann künftig zu einer schlechteren Bewertung führen. Diese Normenänderung sollten Sie berücksichtigen, wenn Sie z.B. Immobilienangebot und deren Energieausweise aus 2023 oder älter und 2024 vergleichen.
Der Wechsel von der DIN V 4108–6 zur DIN 18599 für die Erstellung von Energiebedarfsausweisen bringt einige wesentliche Unterschiede und neue Anforderungen mit sich. Im Folgenden werden einige dieser Änderungen beispielhaft dargestellt:
Berechnungsverfahren: Die DIN 18599 bietet ein umfassenderes und detaillierteres Verfahren zur Bewertung der Energieeffizienz von Gebäuden. Sie berücksichtigt ein breiteres Spektrum an Faktoren, u.a. die Tageslichtnutzung, die systematische Betrachtung der Gebäudetechnik sowie die Wechselwirkungen zwischen Heizung, Kühlung, Lüftung und Beleuchtung.
Ganzheitlicher Ansatz: Während sich die DIN V 4108–6 hauptsächlich auf den Wärmeschutz und die Energieverluste durch die Gebäudehülle konzentriert, verfolgt die DIN 18599 einen ganzheitlichen Ansatz, der auch die Energiegewinne und ‑Verbräuche für Heizung, Kühlung, Lüftung, Warmwasser und Beleuchtung berücksichtigt.
Energieeffizienz und Nachhaltigkeit: Die DIN 18599 legt einen stärkeren Fokus auf die Gesamtenergieeffizienz und Nachhaltigkeit eines Gebäudes. Dies beinhaltet die Bewertung erneuerbarer Energiequellen und die Berücksichtigung von Energieerzeugungsanlagen vor Ort.
Simulation und Modellierung: Für die Erstellung eines Energieausweises nach DIN 18599 sind oft detaillierte Simulationen und Modellierungen notwendig, um die komplexen Wechselwirkungen im Gebäude genau zu erfassen. Dies führt zu präziseren und realitätsnäheren Ergebnissen, erhöht aber auch den Aufwand und die Kosten für die Erstellung des Ausweises.
Transparenz und Vergleichbarkeit: Durch die detailliertere und umfassendere Bewertung sollen die Energieausweise nach DIN 18599 transparenter und vergleichbarer werden und damit dem Endverbraucher eine bessere Entscheidungsgrundlage bieten.
Diese Beispiele zeigen, dass die Novellierung der Norm zu einer genaueren, wenn auch komplexeren Bewertung der Energieeffizienz von Gebäuden führt, die sowohl technische als auch ökologische Aspekte stärker berücksichtigt.