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Die EU-Richt­li­nie zur Gebäu­de­sa­nie­rung: Chance und Herrausforderung

Die Euro­päi­sche Union hat sich immer stär­ker dem Ziel der Nach­hal­tig­keit ver­schrie­ben, und in die­sem Zusam­men­hang wurde kürz­lich eine weg­wei­sende Richt­li­nie ver­ab­schie­det: Die EU-Richt­li­nie zur Gebäu­de­sa­nie­rung. Mit die­ser Richt­li­nie möchte die EU den Ener­gie­ver­brauch von Gebäu­den redu­zie­ren und somit einen wich­ti­gen Bei­trag zur Bekämp­fung des Kli­ma­wan­dels leis­ten. In die­sem Bei­trag wer­fen wir einen kur­zen Blick auf diese Richt­li­nie und ihre Auswirkungen.

Vor Beginn der Ver­hand­lun­gen mit den Mit­glied­staa­ten über die Über­ar­bei­tung der EU-Gebäu­de­richt­li­nie und ver­pflich­tende Sanie­run­gen hat das euro­päi­sche Par­la­ment eine ehr­gei­zige Posi­tion ein­ge­nom­men und diese am 14.3.2023 in ers­ter Lesung angenommen.

Gemäß den beschlos­se­nen Ände­run­gen soll ab 2028 die Emis­si­ons­frei­heit für Neu­bau­ten gel­ten. Bei Neu­bau­ten, die von Behör­den genutzt, betrie­ben oder beses­sen wer­den, soll dies bereits ab 2026 der Fall sein. Dar­über hin­aus soll bis 2028 die Instal­la­tion von Solar­an­la­gen in allen Neu­bau­ten ver­pflich­tend sein, sofern dies tech­nisch mög­lich und wirt­schaft­lich ver­tret­bar ist. Für bestehende Wohn­ge­bäude, die umfang­reich reno­viert wer­den müs­sen, bleibt dafür bis 2032 Zeit.

Dar­über hin­aus hat sich das EU-Par­la­ment für kon­krete Sanie­rungs­ver­pflich­tun­gen für Gebäude aus­ge­spro­chen: Wohn­ge­bäude sol­len bis 2030 min­des­tens die Ener­gie­ef­fi­zi­enz­klasse E und bis 2033 Klasse D errei­chen, wobei die Klasse G die 15 % der am schlech­tes­ten bewer­te­ten Gebäude im Bestand eines Mit­glied­staats reprä­sen­tiert. Nicht­wohn­ge­bäude und öffent­li­che Gebäude müs­sen diese Ener­gie­ef­fi­zi­enz­klas­sen bis 2027 bzw. bis 2030 erreichen.

Zusätz­lich wurde beschlos­sen, die Sanie­rungs­pflich­ten durch För­der­pro­gramme und umfang­rei­che Aus­nah­me­re­ge­lun­gen zu unterstützen.

Der Beschluss des EU-Par­la­ments ist noch nicht ver­bind­lich ist, son­dern dient als Aus­gangs­po­si­tion für die bevor­ste­hen­den Ver­hand­lun­gen mit dem Euro­päi­schen Rat über die end­gül­tige Form der Gebäuderichtlinie.

Warum ist Gebäu­de­sa­nie­rung wich­tig? Gebäude sind für einen erheb­li­chen Anteil des Ener­gie­ver­brauchs und der Treib­haus­gas­emis­sio­nen ver­ant­wort­lich. Ins­be­son­dere ältere Gebäude sind oft inef­fi­zi­ent und ver­brau­chen deut­lich mehr Ener­gie als not­wen­dig. Durch gezielte Sanie­rungs­maß­nah­men kön­nen wir den Ener­gie­ver­brauch sen­ken, den CO2-Aus­stoß redu­zie­ren und gleich­zei­tig den Wohn­kom­fort ver­bes­sern. Die Gebäu­de­sa­nie­rung ist daher ein wich­ti­ger Bau­stein auf dem Weg zu einer nach­hal­ti­ge­ren Zukunft.

Die Ziele der EU-Richt­li­nie zur Gebäu­de­sa­nie­rung: Die EU-Richt­li­nie zur Gebäu­de­sa­nie­rung hat ehr­gei­zige Ziele, die bis zum Jahr 2050 erreicht wer­den sol­len. Dazu gehö­ren unter anderem:

  1. Redu­zie­rung des Ener­gie­ver­brauchs in Gebäu­den durch ener­ge­ti­sche Sanierungen.
  2. För­de­rung erneu­er­ba­rer Ener­gien im Gebäudesektor.
  3. Ver­bes­se­rung der Ener­gie­ef­fi­zi­enz bei der Behei­zung und Küh­lung von Gebäuden.
  4. Stei­ge­rung des Anteils von intel­li­gen­ten Tech­no­lo­gien und Lösun­gen in Gebäuden.
  5. Erhö­hung der Anzahl von Nied­rigst­ener­gie­ge­bäu­den und Gebäu­den mit nahezu null Energieverbrauch.

Maß­nah­men und Anreize: Um diese ehr­gei­zi­gen Ziele zu errei­chen, hat die EU-Richt­li­nie zur Gebäu­de­sa­nie­rung eine Reihe von Maß­nah­men und Anrei­zen fest­ge­legt. Dazu gehören:

  1. För­der­pro­gramme und finan­zi­elle Anreize für Gebäu­de­ei­gen­tü­mer, die Sanie­rungs­maß­nah­men umset­zen möchten.
  2. Ver­pflich­tende Ener­gie­au­dits für große Gebäude, um den aktu­el­len Ener­gie­ver­brauch zu ana­ly­sie­ren und Opti­mie­rungs­po­ten­ziale aufzuzeigen.
  3. Stär­kere Inte­gra­tion erneu­er­ba­rer Ener­gien wie Solar­ener­gie und Bio­masse in den Gebäudesektor.
  4. För­de­rung von inno­va­ti­ven Tech­no­lo­gien und intel­li­gen­ten Lösun­gen zur Ver­bes­se­rung der Ener­gie­ef­fi­zi­enz in Gebäuden.
  5. Schu­lun­gen und Infor­ma­ti­ons­kam­pa­gnen, um das Bewusst­sein für die Bedeu­tung der Gebäu­de­sa­nie­rung zu erhöhen.

Die Vor­teile der Richt­li­nie: Die EU-Richt­li­nie zur Gebäu­de­sa­nie­rung bie­tet zahl­rei­che Vor­teile für die Gesell­schaft und die Umwelt. Durch die Umset­zung von ener­ge­ti­schen Sanie­rungs­maß­nah­men kön­nen wir:

  1. Den Ener­gie­ver­brauch in Gebäu­den erheb­lich redu­zie­ren und somit unsere Abhän­gig­keit von fos­si­len Brenn­stof­fen verringern.
  2. Den CO2-Aus­stoß und die Treib­haus­gas­emis­sio­nen dras­tisch senken.
  3. Den Wohn­kom­fort ver­bes­sern und gleich­zei­tig die Ener­gie­kos­ten für die Bewoh­ner lang­fris­tig senken.
  4. Neue Arbeits­plätze in der Bau­bran­che und im Bereich erneu­er­ba­rer Ener­gien schaffen.
  5. Die Gebäu­de­infra­struk­tur zukunfts­fä­hig machen und den Immo­bi­li­en­wert steigern.

Fazit: Die EU-Richt­li­nie zur Gebäu­de­sa­nie­rung ist ein bedeu­ten­der Schritt auf dem Weg zu einer nach­hal­ti­ge­ren Zukunft. Indem wir den Ener­gie­ver­brauch von Gebäu­den redu­zie­ren und erneu­er­bare Ener­gien för­dern, kön­nen wir einen gro­ßen Bei­trag zum Kli­ma­schutz leis­ten. Es liegt nun an den Mit­glied­staa­ten, diese Richt­li­nie umzu­set­zen und die Vor­teile der Gebäu­de­sa­nie­rung zu nut­zen. Jeder Ein­zelne kann eben­falls sei­nen Bei­trag leis­ten, indem er in ener­gie­ef­fi­zi­ente Sanie­run­gen inves­tiert und bewuss­ter mit Ener­gie umgeht.

Die EU-Richt­li­nie zur Gebäu­de­sa­nie­rung bringt für Immo­bi­li­en­ei­gen­tü­mer aber auch einige Her­aus­for­de­run­gen mit sich:

  1. Kos­ten: Eine der größ­ten Her­aus­for­de­run­gen für Immo­bi­li­en­ei­gen­tü­mer ist die Finan­zie­rung der Sanie­rungs­maß­nah­men. Oft­mals sind ener­ge­ti­sche Sanie­run­gen mit erheb­li­chen Inves­ti­ti­ons­kos­ten ver­bun­den. Zwar kön­nen staat­li­che För­der­pro­gramme und finan­zi­elle Anreize hel­fen, die Kos­ten zu redu­zie­ren, aber den­noch müs­sen Eigen­tü­mer mög­li­cher­weise beträcht­li­che Mit­tel bereitstellen.
  2. Tech­ni­sche Kom­ple­xi­tät: Die Umset­zung der Richt­li­nie erfor­dert tech­ni­sches Fach­wis­sen. Die Aus­wahl der rich­ti­gen Sanie­rungs­maß­nah­men und die Inte­gra­tion erneu­er­ba­rer Ener­gien erfor­dern Kennt­nisse über Gebäu­de­tech­nik, Bau­phy­sik und Ener­gie­ef­fi­zi­enz. Es ist rat­sam, pro­fes­sio­nelle Bera­tung von Fach­leu­ten wie Ener­gie­be­ra­tern, Archi­tek­ten oder Inge­nieu­ren in Anspruch zu nehmen.
  3. Pla­nung und Umset­zung: Die Durch­füh­rung einer umfas­sen­den Gebäu­de­sa­nie­rung erfor­dert eine sorg­fäl­tige Pla­nung und Koor­di­na­tion. Es müs­sen ver­schie­dene Aspekte wie Bau­ge­neh­mi­gun­gen, Mate­ri­al­be­schaf­fung, Hand­wer­ker­ko­or­di­na­tion und Zeit­ma­nage­ment berück­sich­tigt wer­den. Es ist wich­tig, einen kla­ren Sanie­rungs­plan zu erstel­len und sich über die Umset­zungs­schritte im Vor­aus im Kla­ren zu sein.
  4. Mie­ter­belange: Wenn es sich bei der Immo­bi­lie um ein Miet­ob­jekt han­delt, kön­nen zusätz­li­che Her­aus­for­de­run­gen auf­tre­ten. Die Sanie­rung kann Unan­nehm­lich­kei­ten für die Mie­ter mit sich brin­gen, wie z.B. Lärm, Staub oder vor­über­ge­hende Ein­schrän­kun­gen. Es ist wich­tig, die Kom­mu­ni­ka­tion mit den Mie­tern zu pfle­gen und ihnen die Vor­teile der Sanie­rung zu erklä­ren, um Ver­ständ­nis und Unter­stüt­zung zu gewinnen.
  5. Kom­ple­xi­tät der Richt­li­nie: Die EU-Richt­li­nie zur Gebäu­de­sa­nie­rung kann auf­grund ihrer Kom­ple­xi­tät und der unter­schied­li­chen Anfor­de­run­gen in den Mit­glied­staa­ten ver­wir­rend sein. Es ist wich­tig, sich über die spe­zi­fi­schen Richt­li­nien und Vor­schrif­ten im eige­nen Land zu infor­mie­ren und gege­be­nen­falls recht­li­chen Rat ein­zu­ho­len, um sicher­zu­stel­len, dass alle Anfor­de­run­gen erfüllt werden.

Trotz die­ser Her­aus­for­de­run­gen bie­tet die Richt­li­nie auch Chan­cen und Vor­teile für Immo­bi­li­en­ei­gen­tü­mer. Durch eine nach­hal­tige Sanie­rung kön­nen sie lang­fris­tig Ener­gie- und Betriebs­kos­ten sen­ken, den Wert ihrer Immo­bi­lie stei­gern und einen posi­ti­ven Bei­trag zum Umwelt­schutz leis­ten. Es ist rat­sam, sich früh­zei­tig mit den Anfor­de­run­gen der Richt­li­nie aus­ein­an­der­zu­set­zen und gege­be­nen­falls Unter­stüt­zung von Exper­ten in Anspruch zu neh­men, um die Her­aus­for­de­run­gen erfolg­reich zu bewältigen.

Das Team von Prok­schi Immo­bi­lien steht Ihnen hier gerne bera­tend zur Seite.

EU Richt­li­nie zur Gebäu­de­sa­nie­rung Zer­ti­fi­kat Prok­schi Immobilie

EU Beschluss

Autor: Ste­phan Prokschi

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