Die “neue” Mietpreisbremse ab 2019
Der Bundestag hat der Nachbesserung bzw. der Verschärfung der Mietpreisbremse zugestimmt.
Bisher wurde die Mietpreisbremse, die 2015 eingeführt wurde, oft als “zahnloser Tiger” bezeichnet. Die Eckpunkte der bisher geltenden Mietpreisbremse liegen im Bereich der Neuvermietung. Ausgenommen Neubauwohnungen, darf die Miete bei der Neuvermietung einer Wohnung maximal 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Dies betrifft jedoch nur Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt. Die Region Ravensburg / Weingarten ist hier ebenfalls betroffen. Die Definition, die die Bundesländer vorgeben, hat ausserdem zur Folge, dass die sog. Kappungsgrenze, also die Möglichkeit der Mieterhöhung auf 15 % reduziert ist. Neben der Ausnahme bei Vermietung von Neubauwohnungen wird auch die Modernisierung ausgenommen. Ist die Wohnung bereits in der Vergangenheit zu überhöhten Mietkonditionen vermietet worden, hat die Mietpreisbremse ebenfalls keine Auswirkungen.
Neu ab 2019 ist, dass Vermieter künftig unaufgefordert und schriftlich die Miete des Vormieters offenlegen müssen. Und zwar immer dann, wenn die Miete 10% der ortsüblichen Vergleichsmiete übersteigt. Ferne muss der Vermieter erklären, auf welche Rechtsgrundlage (z.B. Modernisierungsumlage) er sich beruft. In Ravensburg und Weingarten beispielsweise existieren jeweils qualifizierte Mietspiegel, aus denen für jede Wohnung die ortsübliche Vergleichsmiete ermittelt werden kann. Der Mieter kann künftig mit einer einfachen Mietteilung an den Vermieter erklären, dass er die Verletzung der Mietpreisbremse rügt. Die zu viel bezahlte Miete ist dem Mieter dann ab dieser Rüge zu erstatten bzw. der Mieter kann die Mietdifferenz ab diesem Zeitpunkt einbehalten. Ebenfalls stellt der Verstoss gegen die Mietpreisbremse eine Ordnungswidrigkeit dar.
Auch mit der neuen Verschärfung bleibt die Mietpreisbremse jedoch weiterhin umstritten. Kritisiert wird, dass auch durch die Verschärfung der Mietpreisbremse in den Ballungszentrum keine neuen Wohnungen entstehen. Nur durch vereinfachte und schnellere Baugenehmigungsverfahren und günstigere Baukosten kann die große Nachfrage an Wohnraum gedeckt und damit mehr Angebot geschaffen werden, so die Meinung vieler Experten.
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Ravenburg, den 04.12.2018