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Die “neue” Miet­preis­bremse ab 2019

Miet­preis­bremse – das gilt ab 2019!

Der Bun­des­tag hat der Nach­bes­se­rung bzw. der Ver­schär­fung der Miet­preis­bremse zugestimmt.

Bis­her wurde die Miet­preis­bremse, die 2015 ein­ge­führt wurde, oft als “zahn­lo­ser Tiger” bezeich­net. Die Eck­punkte der bis­her gel­ten­den Miet­preis­bremse lie­gen im Bereich der Neu­ver­mie­tung. Aus­ge­nom­men Neu­bau­woh­nun­gen, darf die Miete bei der Neu­ver­mie­tung einer Woh­nung maxi­mal 10 % über der orts­üb­li­chen Ver­gleichs­miete lie­gen. Dies betrifft jedoch nur Gebiete mit ange­spann­tem Woh­nungs­markt. Die Region Ravens­burg / Wein­gar­ten ist hier eben­falls betrof­fen. Die Defi­ni­tion, die die Bun­des­län­der vor­ge­ben,  hat aus­ser­dem zur Folge, dass die sog. Kap­pungs­grenze, also die Mög­lich­keit der Miet­erhö­hung auf 15 % redu­ziert ist. Neben der Aus­nahme bei Ver­mie­tung von Neu­bau­woh­nun­gen wird auch die Moder­ni­sie­rung aus­ge­nom­men. Ist die Woh­nung bereits in der Ver­gan­gen­heit zu über­höh­ten Miet­kon­di­tio­nen ver­mie­tet wor­den, hat die Miet­preis­bremse eben­falls keine Auswirkungen.

Neu ab 2019 ist, dass Ver­mie­ter künf­tig unauf­ge­for­dert und schrift­lich die Miete des Vor­mie­ters offen­le­gen müs­sen. Und zwar immer dann, wenn die Miete 10% der orts­üb­li­chen Ver­gleichs­miete über­steigt. Ferne muss der Ver­mie­ter erklä­ren, auf wel­che Rechts­grund­lage (z.B. Moder­ni­sie­rungs­um­lage) er sich beruft. In Ravens­burg und Wein­gar­ten bei­spiels­weise exis­tie­ren jeweils qua­li­fi­zierte Miet­spie­gel, aus denen für jede Woh­nung die orts­üb­li­che Ver­gleichs­miete ermit­telt wer­den kann. Der Mie­ter kann künf­tig mit einer ein­fa­chen Miet­tei­lung an den Ver­mie­ter erklä­ren, dass er die Ver­let­zung der Miet­preis­bremse rügt. Die zu viel bezahlte Miete ist dem Mie­ter dann ab die­ser Rüge zu erstat­ten bzw. der Mie­ter kann die Miet­dif­fe­renz ab die­sem Zeit­punkt ein­be­hal­ten. Eben­falls stellt der Ver­stoss gegen die Miet­preis­bremse eine Ord­nungs­wid­rig­keit dar.

Auch mit der neuen Ver­schär­fung bleibt die Miet­preis­bremse jedoch wei­ter­hin umstrit­ten. Kri­ti­siert wird, dass auch durch die Ver­schär­fung der Miet­preis­bremse in den Bal­lungs­zen­trum keine neuen Woh­nun­gen ent­ste­hen. Nur durch ver­ein­fachte und schnel­lere Bau­ge­neh­mi­gungs­ver­fah­ren und güns­ti­gere Bau­kos­ten kann die große Nach­frage an Wohn­raum gedeckt und damit mehr Ange­bot geschaf­fen wer­den, so die Mei­nung vie­ler Experten.

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Raven­burg, den 04.12.2018

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