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ERB­SCHAFT & SCHEIDUNG

ERBSCHAFT 

SCHEN­KUNG UND ERB­SCHAFT: PLÖTZ­LICH IMMOBILIENEIGENTÜMER 

Erben einer Immo­bi­lie sehen sich meist uner­war­tet mit For­ma­li­tä­ten und Pflich­ten kon­fron­tiert, die kurz nach dem Trau­er­fall eine zusätz­li­che Belas­tung sein kön­nen. Wen­den Sie sich an uns. Wir beglei­ten Sie mit dem not­wen­di­gen Fein­ge­fühl und Fach­wis­sen durch diese Zeit und hel­fen Ihnen bei der Ent­schei­dungs­fin­dung, was mit der geerb­ten Immo­bi­lie gesche­hen soll. Auf Wunsch unter­stüt­zen wir Sie bei den anste­hen­den Behör­den­gän­gen oder über­neh­men diese in Stell­ver­tre­tung. Soll­ten Sie die Dienste eines Steu­er­be­ra­ters, Rechts­an­walts oder Notars benö­ti­gen, nen­nen wir Ihnen gerne einen unse­rer bewähr­ten Kooperationspartner. LEIS­TUN­GEN FÜR EIGENTÜMER 

IMMO­BI­LIE GEERBT – WAS NUN? 

Eine Immo­bi­li­en­er­b­schaft wirft viele Fra­gen auf: Soll ich das Erbe anneh­men oder dar­auf ver­zich­ten? Kommt eine Selbst­nut­zung der Nach­lass­im­mo­bi­lie in Frage? Ist es even­tu­ell sinn­vol­ler, das geerbte Objekt zu ver­mie­ten oder zu ver­kau­fen? Wel­che Vor­schrif­ten und Fris­ten muss ich beach­ten bezüg­lich Tes­ta­ments­er­öff­nung, Erb­schein, Grund­buch­ein­trag und Erb­schafts­steuer? Wie ver­meide ich Dif­fe­ren­zen inner­halb einer Erben­ge­mein­schaft? Wel­che Unter­la­gen benö­tige ich für die Ein­tra­gung ins Grundbuch?

Als Spe­zia­lis­ten für Erb­schafts­im­mo­bi­lien geben wir Ihnen fun­dierte Aus­künfte zu allen Aspek­ten die­ses The­mas. Bei rein juris­ti­schen Fra­ge­stel­lun­gen nen­nen wir Ihnen gerne einen uns bekann­ten Fach­an­walt für Erbrecht. Kon­tak­tie­ren Sie uns für ein unver­bind­li­ches Erst­ge­spräch! Wir neh­men uns Zeit für Sie. KON­TAKT AUFNEHMEN 

SCHEIDUNG 

TREN­NUNG UND SCHEI­DUNG: LÖSUN­GEN FÜR DIE GEMEIN­SAME IMMOBILIE 

Schei­tert die Bezie­hung, ste­hen viele Paare vor der Her­aus­for­de­rung, eine ein­ver­nehm­li­che Lösung für das gemein­same Haus oder die Eigen­tums­woh­nung zu fin­den. Wer geht, wer darf blei­ben? Schon im Tren­nungs­jahr stel­len sich schwie­rige Fra­gen zu Ihrer Immo­bi­lie. Rich­ten Sie diese an uns. Wir bie­ten Ihnen Bei­stand auf fach­li­cher und mensch­li­cher Ebene. Gemein­sam ent­wi­ckeln wir Lösun­gen, die klare Ver­hält­nisse in Ihrer Wohn- und Ver­mö­gens­si­tua­tion schaf­fen. Falls Sie tie­fer­ge­hende Bera­tung in finan­zi­el­len und recht­li­chen Ange­le­gen­hei­ten wün­schen, emp­feh­len wir Ihnen gerne einen Exper­ten aus der jewei­li­gen Branche. LEIS­TUN­GEN FÜR EIGENTÜMER 

BEZIE­HUNG BEEN­DET – WAS NUN? 

Wenn Sie sich für eine end­gül­tige Tren­nung ent­schie­den haben, ist vie­les zu regeln. Dabei kann sich die Zukunft der Ehe­woh­nung oder des Fami­li­en­hau­ses zu einer strit­ti­gen Ange­le­gen­heit ent­wi­ckeln. Nicht nur das Eigen­tums­ver­hält­nis, son­dern auch die wei­tere Nut­zung der Immo­bi­lie muss für alle Betei­lig­ten zufrie­den­stel­lend geklärt wer­den. Wer darf bis zur Schei­dung in der Woh­nung blei­ben? Was geschieht danach mit dem Eigen­heim? Ver­kauf, Ver­mie­tung, Über­tra­gung oder Teilung?
Bei Tren­nungs­im­mo­bi­lien kommt es wegen abwei­chen­der Wert­vor­stel­lun­gen häu­fig zu Kon­flik­ten. Das kön­nen Sie ver­mei­den: Nut­zen Sie unsere pro­fes­sio­nelle Immo­bi­li­en­be­wer­tung als objek­tive Grund­lage für Ihre gemein­sa­men Entscheidungen! 

Gerne ste­hen wir Ihnen für einen unver­bind­li­chen Bera­tungs­ter­min zu Ver­fü­gung. Als Spe­zia­lis­ten für Schei­dungs­im­mo­bi­lien bera­ten wir neu­tral, ein­fühl­sam und kom­pe­tent. Wir sind wäh­rend des gesam­ten Schei­dungs­ver­fah­rens für Sie da. KON­TAKT AUFNEHMEN 

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