Das neue Heizungsgesetz: Was Immobilieneigentümer jetzt wissen müssen

Die Energiewende im Gebäudesektor ist in vollem Gange. Mit der Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) – oft einfach „Heizungsgesetz“ genannt – kommen auf Eigentümer und Käufer von Immobilien in Regionen wie Ravensburg und Umgebung neue Rahmenbedingungen zu. Wir haben die wichtigsten Eckpunkte für Sie zusammengefasst, damit Sie für die Zukunft Ihrer Immobilie planen können.
Die 65-Prozent-Regel: Der Kern der Reform
Die zentrale Vorgabe des neuen Gesetzes besagt, dass jede neu installierte Heizung zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden muss. Ziel ist es, den Ausstieg aus fossilen Brennstoffen wie Öl und Gas schrittweise zu vollziehen und den CO2-Ausstoß im Gebäudesektor massiv zu senken.
Fristen und Übergangsregelungen
Wichtig für Sie zu wissen: Es gibt keine sofortige Austauschpflicht für funktionierende Heizungen.
Bestehende Anlagen: Funktionierende Gas- oder Ölheizungen dürfen weiter betrieben und bei Defekten auch repariert werden.
Neubauten: In ausgewiesenen Neubaugebieten greift die Pflicht zur 65-Prozent-Lösung bereits unmittelbar.
Bestandsgebäude: Hier ist die Umsetzung eng mit der kommunalen Wärmeplanung verknüpft. In größeren Städten (über 100.000 Einwohner) müssen die Pläne bis Mitte 2026 vorliegen, in kleineren Kommunen (wie vielen im Kreis Ravensburg) bis Mitte 2028. Erst wenn dieser Plan steht, werden die Vorgaben für den Heizungstausch im Bestand verbindlich.
Technologieneutralität: Welche Optionen gibt es?
Das Gesetz schreibt keine bestimmte Technologie vor. Eigentümer können aus verschiedenen rechtssicheren Optionen wählen:
Anschluss an ein Fernwärmenetz
Einbau einer Wärmepumpe
Elektrische Stromdirektheizungen
Biomasseheizungen (z. B. Pellets oder Holz)
Gasheizungen, die nachweislich mit grünem Wasserstoff oder Biomethan betrieben werden (unter bestimmten Voraussetzungen)
Staatliche Förderung und Mieterschutz
Um die finanzielle Belastung abzufedern, unterstützt der Bund den Umstieg mit attraktiven Zuschüssen. Je nach Einkommen und Schnelligkeit beim Umstieg sind Förderungen von bis zu 70 Prozent der Kosten möglich. Für Vermieter gilt: Die Kosten für den Heizungstausch können anteilig auf die Miete umgelegt werden, jedoch ist dies zum Schutz der Mieter bei 50 Cent pro Quadratmeter gedeckelt.
Fazit für Eigentümer in der Region
Das GEG sorgt für Planungssicherheit, erfordert aber auch eine frühzeitige Auseinandersetzung mit der energetischen Beschaffenheit Ihrer Immobilie. Besonders beim Verkauf oder Kauf eines Objektes spielt der energetische Status heute eine größere Rolle denn je für die Wertermittlung.
Sie haben Fragen zur energetischen Bewertung Ihrer Immobilie oder planen einen Verkauf im Raum Ravensburg? Als Ihr lokaler Experte bei Prokschi Immobilien stehen wir Ihnen gerne beratend zur Seite.
Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme
