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Das neue Hei­zungs­ge­setz: Was Immo­bi­li­en­ei­gen­tü­mer jetzt wis­sen müssen

Beratung zum neuen Heizungsgesetz bei Prokschi Immobilien in Ravensburg

Die Ener­gie­wende im Gebäu­de­sek­tor ist in vol­lem Gange. Mit der Novel­lie­rung des Gebäu­de­en­er­gie­ge­set­zes (GEG) – oft ein­fach „Hei­zungs­ge­setz“ genannt – kom­men auf Eigen­tü­mer und Käu­fer von Immo­bi­lien in Regio­nen wie Ravens­burg und Umge­bung neue Rah­men­be­din­gun­gen zu. Wir haben die wich­tigs­ten Eck­punkte für Sie zusam­men­ge­fasst, damit Sie für die Zukunft Ihrer Immo­bi­lie pla­nen können.

Die 65-Pro­zent-Regel: Der Kern der Reform

Die zen­trale Vor­gabe des neuen Geset­zes besagt, dass jede neu instal­lierte Hei­zung zu min­des­tens 65 Pro­zent mit erneu­er­ba­ren Ener­gien betrie­ben wer­den muss. Ziel ist es, den Aus­stieg aus fos­si­len Brenn­stof­fen wie Öl und Gas schritt­weise zu voll­zie­hen und den CO2-Aus­stoß im Gebäu­de­sek­tor mas­siv zu senken.

Fris­ten und Übergangsregelungen

Wich­tig für Sie zu wis­sen: Es gibt keine sofor­tige Aus­tausch­pflicht für funk­tio­nie­rende Heizungen.

  • Bestehende Anla­gen: Funk­tio­nie­rende Gas- oder Ölhei­zun­gen dür­fen wei­ter betrie­ben und bei Defek­ten auch repa­riert werden.

  • Neu­bau­ten: In aus­ge­wie­se­nen Neu­bau­ge­bie­ten greift die Pflicht zur 65-Pro­zent-Lösung bereits unmittelbar.

  • Bestands­ge­bäude: Hier ist die Umset­zung eng mit der kom­mu­na­len Wär­me­pla­nung ver­knüpft. In grö­ße­ren Städ­ten (über 100.000 Ein­woh­ner) müs­sen die Pläne bis Mitte 2026 vor­lie­gen, in klei­ne­ren Kom­mu­nen (wie vie­len im Kreis Ravens­burg) bis Mitte 2028. Erst wenn die­ser Plan steht, wer­den die Vor­ga­ben für den Hei­zungs­tausch im Bestand verbindlich.

Tech­no­lo­gie­neu­tra­li­tät: Wel­che Optio­nen gibt es?

Das Gesetz schreibt keine bestimmte Tech­no­lo­gie vor. Eigen­tü­mer kön­nen aus ver­schie­de­nen rechts­si­che­ren Optio­nen wählen:

  • Anschluss an ein Fernwärmenetz

  • Ein­bau einer Wärmepumpe

  • Elek­tri­sche Stromdirektheizungen

  • Bio­mas­se­hei­zun­gen (z. B. Pel­lets oder Holz)

  • Gas­hei­zun­gen, die nach­weis­lich mit grü­nem Was­ser­stoff oder Bio­me­than betrie­ben wer­den (unter bestimm­ten Voraussetzungen)

Staat­li­che För­de­rung und Mieterschutz

Um die finan­zi­elle Belas­tung abzu­fe­dern, unter­stützt der Bund den Umstieg mit attrak­ti­ven Zuschüs­sen. Je nach Ein­kom­men und Schnel­lig­keit beim Umstieg sind För­de­run­gen von bis zu 70 Pro­zent der Kos­ten mög­lich. Für Ver­mie­ter gilt: Die Kos­ten für den Hei­zungs­tausch kön­nen antei­lig auf die Miete umge­legt wer­den, jedoch ist dies zum Schutz der Mie­ter bei 50 Cent pro Qua­drat­me­ter gedeckelt.

Fazit für Eigen­tü­mer in der Region

Das GEG sorgt für Pla­nungs­si­cher­heit, erfor­dert aber auch eine früh­zei­tige Aus­ein­an­der­set­zung mit der ener­ge­ti­schen Beschaf­fen­heit Ihrer Immo­bi­lie. Beson­ders beim Ver­kauf oder Kauf eines Objek­tes spielt der ener­ge­ti­sche Sta­tus heute eine grö­ßere Rolle denn je für die Wertermittlung.

Sie haben Fra­gen zur ener­ge­ti­schen Bewer­tung Ihrer Immo­bi­lie oder pla­nen einen Ver­kauf im Raum Ravens­burg? Als Ihr loka­ler Experte bei Prok­schi Immo­bi­lien ste­hen wir Ihnen gerne bera­tend zur Seite.

Wir freuen uns auf Ihre Kon­takt­auf­nahme