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Immo­bi­lien erben und ver­er­ben – ab 2023 mög­li­cher­weise sehr viel teurer!

Eine Immo­bi­lie zu ver­er­ben oder zu erben könnte unter Umstän­den bald deut­lich teuer wer­den. Der Grund. Ein Ände­rung im Steuergesetz.

Es ist unauf­fäl­lig und wenig beach­tet: Das Jah­res­steu­er­ge­setzt 2022. Der Inhalt, über den im Bun­des­tag im Okto­ber 2022 bera­ten wurde, hat es jedoch in sich und könnte zu einem mas­si­ven Anstieg von Erb­schafts- und Schen­kungs­steuer füh­ren. Der Eigen­tü­mer­ver­band Haus & Grund Deutsch­land geht in einem Inter­view mit der Wirt­schafts­wo­che von min­des­tens 20 bis 30 % Stei­ge­rung aus; in der Spitze sogar bis 50 %! Im Details geht es in der Geset­zes­vor­lage nicht um die Anpas­sung der Steu­er­sätze oder Frei­be­träge son­dern um die Anpas­sung bei der Bewer­tung der Immo­bi­lien. Da im Bewer­tungs­ge­setz Ände­run­gen vor­ge­nom­men wur­den, sol­len diese nun glei­cher­ma­ßen bei der Bewer­tung des Immo­bi­li­en­wer­tes durch die Finanz­äm­ter gel­ten. Hier sind ins­be­son­dere Immo­bi­lien betrof­fen, die im Ertrags­wert­ver­fah­ren oder im Sach­wert­ver­fah­ren bewer­tet wur­den. Also vor­nehm­lich Ein­fa­mi­li­en­häu­ser, Woh­nun­gen und Mehr­fa­mi­li­en­häu­ser / Kapi­tal­an­la­gen. Ver­schie­dene Stell­schrau­ben könn­ten die Werte der Immo­bi­lien im neuen Berech­nungs­ver­fah­ren stark stei­gen las­sen und somit zu einer deut­lich höhe­ren Erb­schafts- und / der Schen­kungs­steuer führen.

Das Gesetzt ist der­zeit noch nicht rechts­kräf­tig und muss noch von Bun­des­tag sowie Bun­des­rat legi­ti­miert werden.

Den­noch ist zu emp­feh­len, sich bereits früh­zei­tig mit der Ver­mö­gens­ver­tei­lung sowie Nach­folge aus­ein­an­der zu setzen.

Hier ste­hen ver­schie­dens­tes Werk­zeuge, wie z.B. der Über­las­sungs­ver­trag, die Teil­schen­kung, die Schen­kung mit Nieß­brauch oder Rück­for­de­rungs­rech­ten zu Verfügung.

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