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Immo­bi­li­en­news Juli 2021

Knapp­heit auf dem Neubaumarkt

Der Bau von tau­sen­den neuer Woh­nun­gen ver­zö­gert sich auf­grund hoher Mate­ri­al­preise und schlech­ter Ver­füg­bar­keit. Der Ver­band baden-würt­tem­ber­gi­scher Woh­nungs-und Immo­bi­li­en­un­ter­neh­men aus Stutt­gart hat seine Mit­glie­der befragt:Mehr als 3.000 Woh­nun­gen wer­den auf­grund der der­zei­ti­gen knap­pen Lage bei Bau­stof­fen wie Holz, Dämm­ma­te­rial und Kunst­stoff nicht gebaut oder zurück­ge­stellt. Im Inter­view erklärt der Ver­band das inner­halb der letz­ten drei Jahre die Bau­kos­ten um circa 500 € pro Qua­drat­me­ter gestie­gen seien. Die durch­schnitt­li­chen Gesamt­kos­ten für den Bau einer Immo­bi­lie betra­gen der­zeit rund 4.000 € pro Quadratmeter.

Auch in Ravens­burg und Ober­schwa­ben ist ein ähn­li­cher Trend spür­bar. Die Preise für Roh­stoffe sind spür­bar gestie­gen. Die Knapp­heit und Ver­teue­rung der Roh­stoffe kommt zu einem sehr ungüns­ti­gen Zeit­punkt, denn gerade eine große Menge an Neu­bau­vor­ha­ben könnte den ange­spann­ten Woh­nungs­markt etwas beruhigen.

Neues BGH Urteil zum Thema Bäume und Äste auf dem Nachbargrundstück

Auch wenn ein Baum seine Stand­fes­tig­keit durch einen Rück­schnitt ver­lie­ren sollte, ist dies dem Nach­barn mög­lich. Dies ent­schied kürz­lich der Bun­des­ge­richts­hof. In dem Streit der bei­den Nach­barn ging es um einen sehr alten und gro­ßen Baum (Kie­fer) der über 12 m hoch war und des­sen Äste bereits deut­lich auf das Nach­bar­grund­stück rag­ten. Da sich der Besit­zer wei­gerte einen Rück­schnitt durch­zu­füh­ren, griff der beein­träch­tigte Nach­bar selbst zur Säge. In einer ers­ten Instanz hatte der Eigen­tü­mer des Bau­mes noch die Rich­ter auf sei­ner Seite. Der Bun­des­ge­richts­hof hob jedoch das Urteil des Land­ge­richts auf. Die Beein­träch­ti­gung des Nach­barn wiegt höher als der mög­li­che Scha­den am Baum. Klar­stel­lende wurde erläu­tert, dass die Ver­ant­wor­tung für die Zweige und Äste, die über die Grund­stücks­grenze hin­aus ragen beim Eigen­tü­mer des Bau­mes lie­gen. Das BGH Urteil wurde am 11.6.2021 unter dem Akten­zei­chen VZR234/19 gefällt.

Immo­bi­li­en­be­wer­tung online oder vor Ort?

Die Frage der rich­ti­gen Immo­bi­lien Bewer­tung. Im Inter­net sind eine Viel­zahl von Berech­nungs­mög­lich­kei­ten und Rat­ge­ber zu fin­den um den rich­ti­gen Immo­bi­lien Preis zu ermit­teln. Als lang­jäh­rig am Markt akti­ves Immo­bi­li­en­un­ter­neh­men wis­sen wir von Prok­schi Immo­bi­lien, dass meist eine Kom­bi­na­tion der rich­tige Weg ist. Zum einen kann für eine erste Indi­ka­tion ein online Rech­ner genutzt wer­den. Hier bie­ten wir zum Bei­spiel auf unse­rer Seite die schnelle Mög­lich­keit der Immo­bi­lien Bewer­tung an. –> Immo­b­li­en­be­wer­tung online<– Im zwei­ten Schritt sollte diese Ein­schät­zung jedoch mit einer Exper­tise vor Ort unter­mau­ert bezie­hungs­weise wei­ter kon­kre­ti­siert wer­den. Jede Immo­bi­lie ist indi­vi­du­ell und es gibt eine Viel­zahl von Fak­to­ren die auf den Wert Ein­fluss neh­men. Das Team von Prok­schi Immo­bi­lien steht Ihnen für eine unver­bind­li­che und kos­ten­frei per­sön­li­che Bewer­tung vor Ort zur Ver­fü­gung. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.

Ravens­burg, den 29-06-2021

 

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