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Ist Ihr Kamin­ofen fit für 2025? Wich­tige Infor­ma­tio­nen zur Frist 2024

 

Das Hei­zen mit Holz bleibt eine beliebte Wahl für viele Haus­halte, doch es ste­hen Ver­än­de­run­gen bevor: Bis Ende 2024 müs­sen Besit­zer älte­rer Kamin­öfen han­deln, um die stren­gen Vor­ga­ben der ers­ten Bun­des­im­mis­si­ons­schutz­ver­ord­nung (1. BImSchV) zu erfül­len. Diese Rege­lung zielt dar­auf ab, die Fein­staub- und Koh­len­mon­oxid-Emis­sio­nen zu sen­ken und so einen wert­vol­len Bei­trag zum Umwelt­schutz und zur Luft­rein­hal­tung zu leisten.

Wer ist von der Frist betroffen?

Wenn Ihr Kamin­ofen zwi­schen 1995 und 2010 in Betrieb genom­men wurde, müs­sen Sie nun aktiv wer­den. Je nach Zustand und Aus­stat­tung des Ofens haben Sie drei Optio­nen: nach­rüs­ten, aus­tau­schen oder stilllegen.

Im Laufe der letz­ten Jahre sind bereits fol­gende Fris­ten für ältere Modelle ausgelaufen:

  • Bau­jahr bis 31. Dezem­ber 1974 – Frist: 31. Dezem­ber 2014
  • Bau­jahr 1. Januar 1975 bis 31. Dezem­ber 1984 – Frist: 31. Dezem­ber 2017
  • Bau­jahr 1. Januar 1985 bis 31. Dezem­ber 1994 – Frist: 31. Dezem­ber 2020
  • Bau­jahr 1. Januar 1995 bis 21. März 2010 – Frist: 31. Dezem­ber 2024

Wenn Ihr Ofen also in den genann­ten Zeit­raum fällt, soll­ten Sie jetzt aktiv wer­den, um recht­zei­tig die neuen Vor­schrif­ten zu erfüllen.

Wel­che Grenz­werte gel­ten ab 2025?

Ab Januar 2025 dür­fen nur noch Kamin­öfen genutzt wer­den, die die ver­schärf­ten Emis­si­ons­gren­zen ein­hal­ten. Kon­kret bedeu­tet das:

  • Maxi­mal 0,15 Gramm Staub pro Kubik­me­ter Abgas
  • Maxi­mal 4 Gramm Koh­len­mon­oxid pro Kubik­me­ter Abgas

Die Ein­hal­tung die­ser Grenz­werte lässt sich ent­we­der durch eine Beschei­ni­gung des Her­stel­lers oder eine Prü­fung durch Ihren Schorn­stein­fe­ger nach­wei­sen. Es ist rat­sam, schon jetzt die ent­spre­chen­den Nach­weise zu prü­fen, um unnö­ti­gen Stress zum Fris­tende zu ver­mei­den. Eine nütz­li­che Infor­ma­ti­ons­quelle ist außer­dem die offi­zi­elle „Daten­bank zum Nach­weis der Emis­sio­nen häus­li­cher Feuerstätten“.

Wel­che Mög­lich­kei­ten haben Sie?

Sollte Ihr Kamin­ofen die neuen Grenz­werte nicht errei­chen, ste­hen Ihnen drei Wege offen, um den Anfor­de­run­gen gerecht zu werden:

  1. Aus­tausch des Kamin­ofens: Die sicherste Option ist der Kauf eines moder­nen, emis­si­ons­ar­men Ofens, der die neuen Stan­dards erfüllt. Diese Geräte sind auf die aktu­el­len Vor­schrif­ten abge­stimmt und bie­ten oft eine höhere Effi­zi­enz, was lang­fris­tig auch Heiz­kos­ten spart. Beden­ken Sie aller­dings, dass ein Aus­tausch mit Kos­ten ver­bun­den ist.
  2. Nach­rüs­tung: Falls Sie Ihren bestehen­den Ofen wei­ter nut­zen möch­ten, kön­nen Sie ihn tech­nisch auf­rüs­ten. Durch den Ein­bau eines Staub­ab­schei­ders oder eines Fil­ters lässt sich die Schad­stoff­be­las­tung redu­zie­ren. Diese Nach­rüs­tun­gen sind jedoch je nach Tech­no­lo­gie mit unter­schied­li­chen Kos­ten ver­bun­den – von eini­gen Hun­dert Euro für Pas­siv­fil­ter bis hin zu meh­re­ren Tau­send Euro für fort­schritt­li­che Staubabscheider.
  3. Still­le­gung: Eine wei­tere Option besteht darin, den alten Kamin­ofen außer Betrieb zu neh­men. Dies kann sinn­voll sein, wenn Sie ohne­hin bau­li­che Ver­än­de­run­gen pla­nen oder den Ofen nur sel­ten genutzt haben. Auch die Still­le­gung sollte fach­ge­recht erfol­gen, wofür meist eine Gebühr von rund 200 Euro anfällt.

Wie soll­ten Sie vorgehen?

Bevor Sie sich für eine der genann­ten Optio­nen ent­schei­den, lohnt es sich, die Ener­gie­ef­fi­zi­enz Ihres Hau­ses und Ihre lang­fris­ti­gen Heiz­kos­ten zu beden­ken. Moderne Kamin­öfen ver­brau­chen nicht nur weni­ger Brenn­stoff, son­dern leis­ten auch einen bedeu­ten­den Bei­trag zum Umwelt­schutz, da sie wesent­lich sau­be­rer und effi­zi­en­ter arbei­ten. Zudem gibt es even­tu­ell För­der­pro­gramme, die Sie bei einer Neu­an­schaf­fung finan­zi­ell unter­stüt­zen können.

Fazit: Jetzt aktiv werden!

Um auch nach 2024 mit gutem Gewis­sen und im Ein­klang mit den gesetz­li­chen Vor­ga­ben hei­zen zu kön­nen, soll­ten Sie jetzt aktiv wer­den. Ob Aus­tausch, Nach­rüs­tung oder Still­le­gung – wel­che Option für Sie die beste ist, hängt von Ihren indi­vi­du­el­len Bedürf­nis­sen und dem Zustand Ihres aktu­el­len Kamin­ofens ab. Las­sen Sie sich von einem Fach­mann bera­ten und prü­fen Sie Ihre Mög­lich­kei­ten, damit Ihr Kamin­ofen auch in Zukunft Wärme und Behag­lich­keit in Ihr Zuhause bringt.

 

Um sich wei­ter über die gesetz­li­chen Vor­ga­ben und Fris­ten für Kamin­öfen zu infor­mie­ren, kön­nen Sie fol­gende Sei­ten besuchen:

  1. Bun­des­um­welt­amt (UBA) – Diese Seite bie­tet aus­führ­li­che Infor­ma­tio­nen zur Bun­des­im­mis­si­ons­schutz­ver­ord­nung (BImSchV) und den gel­ten­den Emis­si­ons­gren­zen für Kamin­öfen: www.umweltbundesamt.de
  2. Schorn­stein­fe­ger-Hand­werks­seite – Hier fin­den Sie hilf­rei­che Hin­weise zur Prü­fung und Nach­rüs­tung von Feu­er­stät­ten: www.schornsteinfeger.de
  3. Daten­bank zur Nach­weis­füh­rung der Emis­si­ons­grenz­werte – Diese Seite bie­tet eine umfas­sende Daten­bank zur Über­prü­fung der Ein­hal­tung der gesetz­li­chen Emis­si­ons­an­for­de­run­gen: www.cert.hki-online.de
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