Ist Ihr Kaminofen fit für 2025? Wichtige Informationen zur Frist 2024
Das Heizen mit Holz bleibt eine beliebte Wahl für viele Haushalte, doch es stehen Veränderungen bevor: Bis Ende 2024 müssen Besitzer älterer Kaminöfen handeln, um die strengen Vorgaben der ersten Bundesimmissionsschutzverordnung (1. BImSchV) zu erfüllen. Diese Regelung zielt darauf ab, die Feinstaub- und Kohlenmonoxid-Emissionen zu senken und so einen wertvollen Beitrag zum Umweltschutz und zur Luftreinhaltung zu leisten.
Wer ist von der Frist betroffen?
Wenn Ihr Kaminofen zwischen 1995 und 2010 in Betrieb genommen wurde, müssen Sie nun aktiv werden. Je nach Zustand und Ausstattung des Ofens haben Sie drei Optionen: nachrüsten, austauschen oder stilllegen.
Im Laufe der letzten Jahre sind bereits folgende Fristen für ältere Modelle ausgelaufen:
- Baujahr bis 31. Dezember 1974 – Frist: 31. Dezember 2014
- Baujahr 1. Januar 1975 bis 31. Dezember 1984 – Frist: 31. Dezember 2017
- Baujahr 1. Januar 1985 bis 31. Dezember 1994 – Frist: 31. Dezember 2020
- Baujahr 1. Januar 1995 bis 21. März 2010 – Frist: 31. Dezember 2024
Wenn Ihr Ofen also in den genannten Zeitraum fällt, sollten Sie jetzt aktiv werden, um rechtzeitig die neuen Vorschriften zu erfüllen.
Welche Grenzwerte gelten ab 2025?
Ab Januar 2025 dürfen nur noch Kaminöfen genutzt werden, die die verschärften Emissionsgrenzen einhalten. Konkret bedeutet das:
- Maximal 0,15 Gramm Staub pro Kubikmeter Abgas
- Maximal 4 Gramm Kohlenmonoxid pro Kubikmeter Abgas
Die Einhaltung dieser Grenzwerte lässt sich entweder durch eine Bescheinigung des Herstellers oder eine Prüfung durch Ihren Schornsteinfeger nachweisen. Es ist ratsam, schon jetzt die entsprechenden Nachweise zu prüfen, um unnötigen Stress zum Fristende zu vermeiden. Eine nützliche Informationsquelle ist außerdem die offizielle „Datenbank zum Nachweis der Emissionen häuslicher Feuerstätten“.
Welche Möglichkeiten haben Sie?
Sollte Ihr Kaminofen die neuen Grenzwerte nicht erreichen, stehen Ihnen drei Wege offen, um den Anforderungen gerecht zu werden:
- Austausch des Kaminofens: Die sicherste Option ist der Kauf eines modernen, emissionsarmen Ofens, der die neuen Standards erfüllt. Diese Geräte sind auf die aktuellen Vorschriften abgestimmt und bieten oft eine höhere Effizienz, was langfristig auch Heizkosten spart. Bedenken Sie allerdings, dass ein Austausch mit Kosten verbunden ist.
- Nachrüstung: Falls Sie Ihren bestehenden Ofen weiter nutzen möchten, können Sie ihn technisch aufrüsten. Durch den Einbau eines Staubabscheiders oder eines Filters lässt sich die Schadstoffbelastung reduzieren. Diese Nachrüstungen sind jedoch je nach Technologie mit unterschiedlichen Kosten verbunden – von einigen Hundert Euro für Passivfilter bis hin zu mehreren Tausend Euro für fortschrittliche Staubabscheider.
- Stilllegung: Eine weitere Option besteht darin, den alten Kaminofen außer Betrieb zu nehmen. Dies kann sinnvoll sein, wenn Sie ohnehin bauliche Veränderungen planen oder den Ofen nur selten genutzt haben. Auch die Stilllegung sollte fachgerecht erfolgen, wofür meist eine Gebühr von rund 200 Euro anfällt.
Wie sollten Sie vorgehen?
Bevor Sie sich für eine der genannten Optionen entscheiden, lohnt es sich, die Energieeffizienz Ihres Hauses und Ihre langfristigen Heizkosten zu bedenken. Moderne Kaminöfen verbrauchen nicht nur weniger Brennstoff, sondern leisten auch einen bedeutenden Beitrag zum Umweltschutz, da sie wesentlich sauberer und effizienter arbeiten. Zudem gibt es eventuell Förderprogramme, die Sie bei einer Neuanschaffung finanziell unterstützen können.
Fazit: Jetzt aktiv werden!
Um auch nach 2024 mit gutem Gewissen und im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben heizen zu können, sollten Sie jetzt aktiv werden. Ob Austausch, Nachrüstung oder Stilllegung – welche Option für Sie die beste ist, hängt von Ihren individuellen Bedürfnissen und dem Zustand Ihres aktuellen Kaminofens ab. Lassen Sie sich von einem Fachmann beraten und prüfen Sie Ihre Möglichkeiten, damit Ihr Kaminofen auch in Zukunft Wärme und Behaglichkeit in Ihr Zuhause bringt.
Um sich weiter über die gesetzlichen Vorgaben und Fristen für Kaminöfen zu informieren, können Sie folgende Seiten besuchen:
- Bundesumweltamt (UBA) – Diese Seite bietet ausführliche Informationen zur Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) und den geltenden Emissionsgrenzen für Kaminöfen: www.umweltbundesamt.de
- Schornsteinfeger-Handwerksseite – Hier finden Sie hilfreiche Hinweise zur Prüfung und Nachrüstung von Feuerstätten: www.schornsteinfeger.de
- Datenbank zur Nachweisführung der Emissionsgrenzwerte – Diese Seite bietet eine umfassende Datenbank zur Überprüfung der Einhaltung der gesetzlichen Emissionsanforderungen: www.cert.hki-online.de