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Miet­preis­bremse “light” der neuen Ampelregierung

Nach der Bun­des­tags­wahl im Sep­tem­ber steu­ert das Land nun auf eine Ampel­re­gie­rung (SPD, FDP und Grüne) zu. Die Koali­ti­ons­ver­hand­lun­gen wer­den aktu­ell auf Spit­zen­ebene fort­ge­setzt. Wäh­rend zunächst die 22 Arbeits­grup­pen tag­ten, berät sich nun die 21-köp­fige Haupt­ver­hand­lungs­gruppe. Nach jet­zi­gem Stand sol­len die Ver­hand­lun­gen jedoch bereits die­sen Monat abge­schlos­sen wer­den. In weni­gen Wochen könnte es dann eine neue Regie­rung geben. Details zu den Ver­hand­lun­gen gab es für die Öffent­lich­keit bis­her nicht. Die Ver­ein­ba­rung lau­tete, dass die Ver­hand­lun­gen nicht durch öffent­li­che Debat­ten gestört wer­den sollten.

Trotz größ­ter Geheim­hal­tung sind jedoch erste Infor­ma­tio­nen bekannt gewor­den. Diese betref­fen z. B. den Bereich Woh­nen und Bauen. Laut dem Online-Maga­zin Busi­ness Insi­der seien sich die Par­teien hier einig, eine Miet­preis­bremse “light” ein­zu­füh­ren. Was es damit auf sich hat, lesen Sie im fol­gen­den Artikel.

Die Ent­wick­lung der Mie­ten: Ein Aspekt, der wohl viele Mie­ter und Ver­mie­ter glei­cher­ma­ßen beschäf­tigt. Laut neu­es­ten Infor­ma­tio­nen, die Busi­ness Insi­der vor­lie­gen, gab die zukünf­tige Ampel­re­gie­rung bekannt, dass diese zwar keine voll­stän­dige Miet­preis­bremse plant, wie diese aus dem Jahr 2015 in Ber­lin, jedoch soll die Kap­pungs­grenze bei Neu­ver­mie­tun­gen gesenkt wer­den. Dies würde eine Miet­preis­bremse “light” bedeuten.

Was das Gesetz der Kap­pungs­grenze bedeutet

Das Gesetz zur Kap­pungs­grenze wird im Para­graf 558 Abs. 3 des Bür­ger­li­chen Gesetz­bu­ches BGB gere­gelt. Die­ses Gesetz besagt, dass die Miete inner­halb von drei Jah­ren höchs­tens um 20 % ange­ho­ben wer­den darf – jedoch nie­mals höher als die orts­üb­li­che Ver­gleichs­miete. In Gebie­ten und Städ­ten, in denen keine aus­rei­chen­den Woh­nun­gen zu ange­mes­se­nen Bedin­gun­gen zur Ver­fü­gung ste­hen, gilt dage­gen eine Kap­pungs­grenze von ledig­lich 15 % inner­halb von drei Jah­ren (pro Jahr 5 %).

Das Vor­ha­ben der Ampel­re­gie­rung setzt hier an: Denn laut dem neuen Beschluss soll eine Min­de­rung der Kap­pungs­grenze Mie­ter ent­las­ten. Vor­ge­se­hen ist eine Absen­kung um bis zur Hälfte, näm­lich von 5 % im Jahr auf 2,5 % bis 4 %. Der genaue Wert soll jedoch von den Haupt­ver­hand­lern ermit­telt wer­den. Womög­lich wird man sich inner­halb der Ver­hand­lungs­runde auf 3 % bis 3,5 % einigen.

Das neue Gesetz zur Min­de­rung der Kap­pungs­grenze an einem Bei­spiel erklärt

Wie diese Ände­rung Mie­tern zugute kom­men kann, lässt sich am bes­ten an einem Bei­spiel bes­ser ver­deut­li­chen: Bei einer Miet­höhe von 1.100 Euro (nicht orts­üb­lich) für eine Woh­nung in bei­spiels­weise Ber­lin ist es dem Ver­mie­ter frei, den Miet­preis jedes Jahr um bis zu 55 Euro erhö­hen (inner­halb von drei Jah­ren). Würde durch eine even­tu­elle Min­de­rung die Miete nur noch um 3 % ange­ho­ben wer­den, könn­ten Ver­mie­ter jedoch nur noch eine Erhö­hung um 33 Euro ver­lan­gen. Davon könn­ten Mie­ter pro­fi­tie­ren und spa­ren. In dem vor­ge­stell­ten Bei­spiel wären dies rund 22 Euro.

Pla­nung von jähr­lich rund 100.000 neuen Sozialwohnungen

Seit Jah­ren herrscht eine Woh­nungs­not in Deutsch­land. Um diese Situa­tion zu ver­bes­sern, sol­len neben einer neuen Kap­pungs­grenze jähr­lich rund 400.000 neue Woh­nun­gen errich­tet wer­den. Ein Vier­tel von die­sen sol­len Sozi­al­woh­nun­gen sein.

Auch in Ravens­burg / Ober­schwa­ben ist der Immo­bi­li­en­markt seit vie­len Jah­ren stark ange­spannt. Die drin­gend not­wen­di­gen Woh­nun­gen ste­hen lan­gen Bau­ge­neh­mi­gungs­pha­sen ent­ge­gen und auch stei­gende Bau­preise erschwe­ren die Erstel­lung von bezahl­ba­rem Wohn­raum. Das Bünd­nis für bezahl­ba­ren Wohn­raum, dem die Städte Ravens­burg und Wein­gar­ten ange­hö­ren, wurde 2016 geschaf­fen. Es legt eine ver­bind­li­che Quote ( ab 10 Woh­nun­gen) von 20 % inner­halb eines Neu­bau­vor­ha­bens fest, die 15 Jahre lange für 14 % unter­halb des Miet­spie­gels ver­mie­tet wer­den  müs­sen. Aber auch die­ses Bünd­nis alleine kann denn enor­men Bedarf  nicht decken.

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