Mietpreisbremse “light” der neuen Ampelregierung
Nach der Bundestagswahl im September steuert das Land nun auf eine Ampelregierung (SPD, FDP und Grüne) zu. Die Koalitionsverhandlungen werden aktuell auf Spitzenebene fortgesetzt. Während zunächst die 22 Arbeitsgruppen tagten, berät sich nun die 21-köpfige Hauptverhandlungsgruppe. Nach jetzigem Stand sollen die Verhandlungen jedoch bereits diesen Monat abgeschlossen werden. In wenigen Wochen könnte es dann eine neue Regierung geben. Details zu den Verhandlungen gab es für die Öffentlichkeit bisher nicht. Die Vereinbarung lautete, dass die Verhandlungen nicht durch öffentliche Debatten gestört werden sollten.
Trotz größter Geheimhaltung sind jedoch erste Informationen bekannt geworden. Diese betreffen z. B. den Bereich Wohnen und Bauen. Laut dem Online-Magazin Business Insider seien sich die Parteien hier einig, eine Mietpreisbremse “light” einzuführen. Was es damit auf sich hat, lesen Sie im folgenden Artikel.
Die Entwicklung der Mieten: Ein Aspekt, der wohl viele Mieter und Vermieter gleichermaßen beschäftigt. Laut neuesten Informationen, die Business Insider vorliegen, gab die zukünftige Ampelregierung bekannt, dass diese zwar keine vollständige Mietpreisbremse plant, wie diese aus dem Jahr 2015 in Berlin, jedoch soll die Kappungsgrenze bei Neuvermietungen gesenkt werden. Dies würde eine Mietpreisbremse “light” bedeuten.
Was das Gesetz der Kappungsgrenze bedeutet
Das Gesetz zur Kappungsgrenze wird im Paragraf 558 Abs. 3 des Bürgerlichen Gesetzbuches BGB geregelt. Dieses Gesetz besagt, dass die Miete innerhalb von drei Jahren höchstens um 20 % angehoben werden darf – jedoch niemals höher als die ortsübliche Vergleichsmiete. In Gebieten und Städten, in denen keine ausreichenden Wohnungen zu angemessenen Bedingungen zur Verfügung stehen, gilt dagegen eine Kappungsgrenze von lediglich 15 % innerhalb von drei Jahren (pro Jahr 5 %).
Das Vorhaben der Ampelregierung setzt hier an: Denn laut dem neuen Beschluss soll eine Minderung der Kappungsgrenze Mieter entlasten. Vorgesehen ist eine Absenkung um bis zur Hälfte, nämlich von 5 % im Jahr auf 2,5 % bis 4 %. Der genaue Wert soll jedoch von den Hauptverhandlern ermittelt werden. Womöglich wird man sich innerhalb der Verhandlungsrunde auf 3 % bis 3,5 % einigen.
Das neue Gesetz zur Minderung der Kappungsgrenze an einem Beispiel erklärt
Wie diese Änderung Mietern zugute kommen kann, lässt sich am besten an einem Beispiel besser verdeutlichen: Bei einer Miethöhe von 1.100 Euro (nicht ortsüblich) für eine Wohnung in beispielsweise Berlin ist es dem Vermieter frei, den Mietpreis jedes Jahr um bis zu 55 Euro erhöhen (innerhalb von drei Jahren). Würde durch eine eventuelle Minderung die Miete nur noch um 3 % angehoben werden, könnten Vermieter jedoch nur noch eine Erhöhung um 33 Euro verlangen. Davon könnten Mieter profitieren und sparen. In dem vorgestellten Beispiel wären dies rund 22 Euro.
Planung von jährlich rund 100.000 neuen Sozialwohnungen
Seit Jahren herrscht eine Wohnungsnot in Deutschland. Um diese Situation zu verbessern, sollen neben einer neuen Kappungsgrenze jährlich rund 400.000 neue Wohnungen errichtet werden. Ein Viertel von diesen sollen Sozialwohnungen sein.
Auch in Ravensburg / Oberschwaben ist der Immobilienmarkt seit vielen Jahren stark angespannt. Die dringend notwendigen Wohnungen stehen langen Baugenehmigungsphasen entgegen und auch steigende Baupreise erschweren die Erstellung von bezahlbarem Wohnraum. Das Bündnis für bezahlbaren Wohnraum, dem die Städte Ravensburg und Weingarten angehören, wurde 2016 geschaffen. Es legt eine verbindliche Quote ( ab 10 Wohnungen) von 20 % innerhalb eines Neubauvorhabens fest, die 15 Jahre lange für 14 % unterhalb des Mietspiegels vermietet werden müssen. Aber auch dieses Bündnis alleine kann denn enormen Bedarf nicht decken.