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Neues För­der­pro­gramm für den Hei­zungs­aus­tausch jetzt verfügbar

 

Die KfW-Ban­ken­gruppe hat bekannt gege­ben, dass ab jetzt Anträge für För­der­mit­tel zum Aus­tausch von Hei­zungs­an­la­gen ent­ge­gen­ge­nom­men wer­den. Dies gilt auch für Sanie­rungs­pro­jekte, die bereits ange­lau­fen sind.

Seit dem 27. Februar 2024 bie­tet das neue Pro­gramm Haus­be­sit­zern die Mög­lich­keit, finan­zi­elle Unter­stüt­zung für den Wech­sel von alten, auf fos­si­len Brenn­stof­fen basie­ren­den Heiz­sys­te­men zu umwelt­freund­li­che­ren Alter­na­ti­ven zu erhal­ten. Im Rah­men des Gebäu­de­en­er­gie­ge­set­zes kön­nen Eigen­tü­mer nun För­de­run­gen bean­tra­gen, um ihre Heiz­sys­teme durch effi­zi­en­tere Lösun­gen wie Wär­me­pum­pen zu erset­zen, wobei sie von erheb­li­chen Zuschüs­sen zu den Inves­ti­ti­ons­kos­ten pro­fi­tie­ren können.

Die Höhe der För­de­rung vari­iert zwi­schen 30% und 70% der Gesamt­kos­ten, abhän­gig von ver­schie­de­nen Fak­to­ren, wie der Schnel­lig­keit des Hei­zungs­aus­tau­sches oder dem jähr­li­chen Haus­halts­ein­kom­men, das 40.000 Euro nicht über­stei­gen darf. Neben dem Ein­bau von Wär­me­pum­pen wer­den auch andere Maß­nah­men zur Ver­bes­se­rung der Ener­gie­ef­fi­zi­enz unterstützt.

Das Ziel die­ses Pro­gramms ist es, einen Anreiz für den Umstieg auf kli­ma­freund­li­che Hei­zungs­sys­teme zu schaf­fen und somit einen Bei­trag zur Ener­gie­wende und zum Kli­ma­schutz zu leis­ten. Wei­tere Infor­ma­tio­nen zu den genauen För­der­vor­aus­set­zun­gen und zur Antrag­stel­lung fin­den Inter­es­sierte direkt bei der KfW.

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