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Son­der­ab­schrei­bung für Miet­woh­nungs­neu­bau beschlossen

Viele Monate hat es gedau­ert. Nun hat der Bun­des­rat den Tages­ord­nungs­punkt 50 mehr­heit­lich beschlos­sen und zugestimmt.

Hier geht´s zum  Arti­kel: Bun­des­rat För­de­rung Mietwohnungsneubau

Der bay­ri­sche Staats­mi­nis­ter Georg Eisen­reich (CSU) hatte bei sei­ner Rede vor der Län­der­ver­tre­tung erläu­tert, dass Bauen eines der wich­tigs­ten Mit­tel im Kampf gegen bezahl­ba­ren Wohn­raum ist.

 

Details zur Sonderabschreibung:

Der Zeit­raum:

Der Bau­an­trag muss zwi­schen dem 31.08.2018 und 01.01.2022 gestellt wor­den sein. Eben­falls muss neuer Wohn­raum ent­ste­hen, der bis­her nicht vor­han­den ist. Die Sanie­rung einer Woh­nung funk­tio­niert also nicht. Eben­falls müs­sen die Woh­nun­gen dau­er­haft zu Wohn­zwe­cken genutzt wer­den.  Eine Nut­zung z.B. als Feri­en­woh­nung schei­det eben­falls aus.

Die Ober­grenze:

Die Anschaf­fungs – bzw. Her­stel­lungs­kos­ten dür­fen € 3.000, – / m² nicht über­stei­gen. Liegt der Betrag dar­über, führt dies zum voll­stän­di­gen Ent­fall der Son­der­ab­schrei­bung. Wich­tig ist daher eine genaue Kal­ku­la­tion und Pla­nung des Bauvorhabens.

Die Dauer:

Die Woh­nung muss im Jahr der Her­stel­lung sowie in den fol­gen­den 9 Jah­ren ent­gelt­lich zu Wohn­zwe­cken ver­mie­tet sein. Eine bei­spiels­weise Eigen­nut­zung nach 5 Jah­ren führt zum voll­stän­di­gen Ent­fall der (auch bereits erhal­te­nen) Sonderabschreibung.

Die Höhe der mög­li­chen Abschreibung:

Zusätz­lich zur regu­lä­ren (lineare) AfA in Höhe von 2 % beträgt die zusätz­li­che Son­der­ab­schrei­bung im Jahr der Anschaf­fung / Her­stel­lung und in den fol­gen­den 3 Jah­ren bis zu jähr­lich 5 Pro­zent. Somit kön­nen in den ers­ten vier Jah­ren bis zu 28 % der Her­stel­lungs­kos­ten abge­schrie­ben werden.

Die neue Son­der­ab­schrei­bung bie­tet für Anle­ger eine inter­es­sante Option. Aller­dings ist die Grenze der Her­stel­lungs­kos­ten in Höhe von € 3.000, – / m² auf­grund gesetz­li­cher, ener­ge­ti­scher Vor­ga­ben schnell erreicht oder auch über­schrit­ten. Daher ist eine genaue Pla­nung und Kos­ten­be­trach­tung Grund­vor­aus­set­zung für eine erfolg­rei­che Abschreibung.

Als ver­sier­ter Immo­bi­li­en­mak­ler berät Sie unser Team von Prok­schi Immo­bi­lien gerne und ver­mit­telt Ihnen kom­pe­ten­ter Ansprech­part­ner bzw. Archi­tek­ten um ins­be­son­dere das Thema Bau­kos­ten­grenze im Auge zu behalten.

 

Prok­schi Immo­bi­lien GmbH

 

16. Juli 2019

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