Sonderabschreibung für Mietwohnungsneubau beschlossen
Viele Monate hat es gedauert. Nun hat der Bundesrat den Tagesordnungspunkt 50 mehrheitlich beschlossen und zugestimmt.
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Der bayrische Staatsminister Georg Eisenreich (CSU) hatte bei seiner Rede vor der Ländervertretung erläutert, dass Bauen eines der wichtigsten Mittel im Kampf gegen bezahlbaren Wohnraum ist.
Details zur Sonderabschreibung:
Der Zeitraum:
Der Bauantrag muss zwischen dem 31.08.2018 und 01.01.2022 gestellt worden sein. Ebenfalls muss neuer Wohnraum entstehen, der bisher nicht vorhanden ist. Die Sanierung einer Wohnung funktioniert also nicht. Ebenfalls müssen die Wohnungen dauerhaft zu Wohnzwecken genutzt werden. Eine Nutzung z.B. als Ferienwohnung scheidet ebenfalls aus.
Die Obergrenze:
Die Anschaffungs – bzw. Herstellungskosten dürfen € 3.000, – / m² nicht übersteigen. Liegt der Betrag darüber, führt dies zum vollständigen Entfall der Sonderabschreibung. Wichtig ist daher eine genaue Kalkulation und Planung des Bauvorhabens.
Die Dauer:
Die Wohnung muss im Jahr der Herstellung sowie in den folgenden 9 Jahren entgeltlich zu Wohnzwecken vermietet sein. Eine beispielsweise Eigennutzung nach 5 Jahren führt zum vollständigen Entfall der (auch bereits erhaltenen) Sonderabschreibung.
Die Höhe der möglichen Abschreibung:
Zusätzlich zur regulären (lineare) AfA in Höhe von 2 % beträgt die zusätzliche Sonderabschreibung im Jahr der Anschaffung / Herstellung und in den folgenden 3 Jahren bis zu jährlich 5 Prozent. Somit können in den ersten vier Jahren bis zu 28 % der Herstellungskosten abgeschrieben werden.
Die neue Sonderabschreibung bietet für Anleger eine interessante Option. Allerdings ist die Grenze der Herstellungskosten in Höhe von € 3.000, – / m² aufgrund gesetzlicher, energetischer Vorgaben schnell erreicht oder auch überschritten. Daher ist eine genaue Planung und Kostenbetrachtung Grundvoraussetzung für eine erfolgreiche Abschreibung.
Als versierter Immobilienmakler berät Sie unser Team von Prokschi Immobilien gerne und vermittelt Ihnen kompetenter Ansprechpartner bzw. Architekten um insbesondere das Thema Baukostengrenze im Auge zu behalten.
Prokschi Immobilien GmbH
16. Juli 2019