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Woh­nungs­ei­gen­tums­mo­der­ni­sie­rungs­ge­setz: Neue Rechte und Pflich­ten für Eigentümer

Woh­nun­gen in einem Mehrfamilienhaus

Der Deut­sche Bun­des­tag hat am 17. Sep­tem­ber 2020 die Reform des Woh­nungs­ei­gen­tums­ge­set­zes (WEG) beschlos­sen. Die Rechte des ein­zel­nen Eigen­tü­mers gegen­über der Eigen­tü­mer­ge­mein­schaft sol­len gestärkt, die WEG-Ver­wal­tung trans­pa­ren­ter und effi­zi­en­ter gemacht, und durch eine Ver­ein­fa­chung bau­li­cher Maß­nah­men soll auch noch die Elek­tro­mo­bi­li­tät geför­dert wer­den. Lesen Sie hier einige wich­tige Punkte.

Neue Rechts­an­sprü­che für Eigentümer

Eigen­tü­mer sol­len bestimmte bau­li­che Ver­än­de­run­gen in Zukunft auch ohne Zustim­mung der Eigen­tü­mer­ge­mein­schaft durch­füh­ren kön­nen. Es ergibt sich ein Rechts­an­spruch, auf eigene Kos­ten zum Bei­spiel fol­gende Bau­maß­nah­men durchzuführen:

  • Errich­tung einer Lade­sta­tion für elek­trisch betrie­bene Fahrzeuge
  • bar­rie­re­freier Umbau der eige­nen Wohnung
  • Maß­nah­men zum Einbruchsschutz
  • Not­wen­dige bau­li­che Ver­än­de­run­gen, um einen Glas­fa­ser­an­schluss zu ermöglichen

Erwei­terte Befug­nisse und ver­pflich­ten­der Sach­kun­de­nach­weis für Verwalter

Um eine effi­zi­en­tere Ver­wal­tung des Gemein­schafts­ei­gen­tums zu gewähr­leis­ten, sol­len WEG-Ver­wal­ter künf­tig in eige­ner Ver­ant­wor­tung über Maß­nah­men ent­schei­den kön­nen, bei denen die Beschluss­fas­sung durch die Eigen­tü­mer nicht gebo­ten ist. Das redu­ziert die Not­wen­dig­keit für Dis­kus­sio­nen und Abstim­mun­gen auf WEG-Ver­samm­lun­gen auf die für die Gemein­schaft wirk­lich wich­ti­gen Kern­fra­gen. Fer­ner wird mit dem neuen Gesetz ein ver­bind­li­cher Sach­kun­de­nach­weis für gewerb­li­che Ver­wal­ter eingeführt.

Refor­men der Eigentümerversammlung

Eine Viel­zahl von Ver­än­de­run­gen betrifft die WEG-Ver­samm­lung, die aller­dings wei­ter­hin als zen­tra­ler Ort der Ent­schei­dungs­fin­dung erhal­ten blei­ben soll. Ein­zelne Eigen­tü­mer sol­len grund­sätz­lich auch online an der Ver­samm­lung teil­neh­men kön­nen. Die Mög­lich­keit, die Prä­senz­ver­samm­lung zuguns­ten einer rei­nen Online-Kon­fe­renz abzu­schaf­fen, ist jedoch aus­drück­lich nicht vorgesehen. 

Wei­ter­hin soll die Beschluss­fas­sung über bau­li­che Ver­än­de­run­gen der Wohn­an­lage ver­ein­facht wer­den, so dass in vie­len Fäl­len Beschlüsse mit ein­fa­cher Mehr­heit nun genü­gen.  WEG-Ver­samm­lun­gen sol­len außer­dem immer beschluss­fä­hig sein, unab­hän­gig davon, wie viele Eigen­tü­mer anwe­send sind. So lässt sich ver­hin­dern, dass Ent­schei­dun­gen end­los ver­schleppt wer­den, weil nicht genü­gend Eigen­tü­mer zu den Ver­samm­lun­gen erscheinen. 

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https://de.wikipedia.org/wiki/Wohnungseigent%C3%BCmergemeinschaft

https://www.haufe.de/immobilien/wirtschaft-politik/weg-reform_84342_460970.html

https://de.statista.com/statistik/daten/studie/155713/umfrage/anteil-der-buerger-mit-wohneigentum-nach-bundesland/

Recht­li­cher Hin­weis: Die­ser Bei­trag stellt keine Steuer- oder Rechts­be­ra­tung im Ein­zel­fall dar. Bitte las­sen Sie die Sach­ver­halte in Ihrem kon­kre­ten Ein­zel­fall von einem Rechts­an­walt und/oder Steu­er­be­ra­ter klären.

 Foto: © Man­fred Antra­nias Zim­mer / Pixabay

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