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BGH-Urteil: Schönheitsreparaturen sind Mieter- als auch Vermieter Sache
BGH-Urteil: Schönheitsreparaturen sind Mieter- und Vermieter-Sache Das Streichen der Wohnung ist grundsätzlich erst einmal die Aufgabe des Vermieters. Üblich ist es jedoch, die Schönheitsreparaturen auf den Mieter abzuwälzen, ihn also mit diesen Aufgaben zu betrauen. Bereits in der Vergangenheit wurde diese langjährige Praxis mehr und mehr eingeschränkt. So urteilte der BGH beispielsweise in früheren Urteilen…
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