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BGH-Urteil: Schön­heits­re­pa­ra­tu­ren sind Mie­ter- als auch Ver­mie­ter Sache

BGH-Urteil: Schön­heits­re­pa­ra­tu­ren sind Mie­­ter- und Ver­mie­ter-Sache Das Strei­chen der Woh­nung ist grund­sätz­lich erst ein­mal die Auf­gabe des Ver­mie­ters. Üblich ist es jedoch, die Schön­heits­re­pa­ra­tu­ren auf den Mie­ter abzu­wäl­zen, ihn also mit die­sen Auf­ga­ben zu betrauen. Bereits in der Ver­gan­gen­heit wurde diese lang­jäh­rige Pra­xis mehr und mehr ein­ge­schränkt. So urteilte der BGH bei­spiels­weise in frü­he­ren Urteilen…

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