Zum Inhalt springen

BGH-Urteil: Schön­heits­re­pa­ra­tu­ren sind Mie­ter- als auch Ver­mie­ter Sache

BGH-Urteil: Schön­heits­re­pa­ra­tu­ren sind Mie­­ter- und Ver­mie­ter-Sache Das Strei­chen der Woh­nung ist grund­sätz­lich erst ein­mal die Auf­gabe des Ver­mie­ters. Üblich ist es jedoch, die Schön­heits­re­pa­ra­tu­ren auf den Mie­ter abzu­wäl­zen, ihn also mit die­sen Auf­ga­ben zu betrauen. Bereits in der Ver­gan­gen­heit wurde diese lang­jäh­rige Pra­xis mehr und mehr ein­ge­schränkt. So urteilte der BGH bei­spiels­weise in frü­he­ren Urteilen…

Weiterlesen

Info­bei­trag: Nieß­brauch und Woh­nungs­rechte – Rechte, Pflich­ten, Belastungen

Jeder der eine Immo­bi­lie besitzt, muss im Grund­buch ein­ge­tra­gen sein. Aller­dings ken­nen sich die wenigs­ten Haus­ei­gen­tü­mer bis ins Detail mit die­sen Ein­trä­gen aus. Spe­zi­ell wenn Sie Ihre Immo­bi­lie ver­kau­fen, aber wei­ter darin woh­nen blei­ben wol­len, ist es wich­tig, dass Sie Ihre Rechte durch die rich­ti­gen Grund­buch­ein­träge absi­chern. Geschieht das nicht, kann es spä­ter zu bösen…

Weiterlesen
Prokschi Immobilien GmbH hat 4,86 von 5 Sternen 274 Bewertungen auf ProvenExpert.com